Bananas
Hallo, ich habe bereits zwei Kinder und erwarte nun mein 3. Kind. Für Kind 1 habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und habe dies vorzeitig wegen Mutterschutz von Kind 2 beendet. Für Kind 2 habe ich direkt die ganzen drei Jahre Elternzeit genommen und anschließend die Restelternzeit von Kind 1 angehängt. Nun ist es so, dass ich auch diese Restelternzeit vorzeitig wegen Mutterschutz von Kind 3 beenden muss. Mir bleiben ca. 100 Tage Restelternzeit von Kind 1 übrig und können ja noch bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie kann ich nun die neue Elternzeit von Kind 3 stellen und gleichzeitig die Restelternzeit von Kind 1 koppeln ohne Tage zu verlieren? Ist es möglich im Antrag z.B. 1,5 Jahre Elternzeit Kind 3, ca. 100 Tage Restelternzeit Kind 1 und dann die restlichen 1,5 Jahre Elternzeit von Kind 3 direkt zu beantragen? Wenn ich erst die zwei Jahre Elternzeit für Kind 3 beantragen würde und später die Restelternzeit von Kind 1 dann verliere ich ca. 45 Tage weil die Geburt ungefähr 6 Wochen vor dem 6. Geburtstag von Kind 1 ist und es mir mit zwei Jahren nicht zum 8. Geburtstag reicht. Alle Kinder nach dem 01. Juli 20215 geboren Ich bedanke mich bereits jetzt für eine Rückmeldung. Beste Grüße
mellomania
dann melde ein jahr für kind 3 und direkt im gleichen atemzug den rest von kind1. dann noch ein jahr von kind 3. dann hast 2 jahre und 3 monate insgesamt. musst halt mit datum aufschlüsseln von wann bis wann. da gibt es rechner im internet. alles in einen brief rein. also ginge es auch so wie du es vorgeschlagen hast.
Bananas
Danke @mellomania Ob 1 Jahr oder 1,5 Jahre ist im Prinzip egal. Mir geht es bei der Frage eher um die zwei Jahre auf die man sich festlegen muss. Klar wird alles in einem Schreiben beantragt und so die ganze Elternzeit genommen. Müssen diese festgelegten zwei Jahre eben am Stück sein oder reicht es eben wenn ich in Summe auf die mind. zwei Jahre Elternzeit komme?
Felica
Nein 2 Jahre für das Kind. Aber, sei ehrlich, du hast bisher die EZ für Kind 1 und 2 genutzt. Wie wahrscheinlich ist es das du mit 3 Kindern in VZ arbeitest bevor das jüngste 2 bzw 3 Jahre alt ist? Eher unwahrscheinlich, oder? Zumal man in der EZ in TZ arbeiten darf. Ich würde auch die Redtzrit von Kind1 erst nehmen, dann mindestens 2 Jahre von Kind 3. Und dann kannst du zeitlich schauen ob du das 3te Hahr noch dran hängst. Sollte es finanziell eng werden, würde ich im Rahmen der EZ in TZ arbeiten.
Bananas
Naja, es geht hierbei tatsächlich um das Thema VZ nach den 3 Jahren + Restelternzeit! Ich bin nach jedem Kind gerne wieder in TZ gegangen und werde dies auch bei Kind 3 tun. Ist meine Grundeinstellung und hat nichts mit dem finanziellen zu tun. Ich will nur so lange wie möglich die EZ haben da Kind 3 dann ja einen Wechsel von Krippe in den Kindergarten hat und aus Erfahrung kann dies eben auch etwas länger dauern. Daher bin ich froh mir stehen ca. 100 Tage zusätzlich zur Verfügung statt nur ca. 60 Tage. Solange ich in EZ bin bleibt mein Arbeitsvertrag der VZ bestehen bzw. gilt wieder wenn der auf die Elternzeit befristete TZ Verhältnis endet. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt.
Felica
Mir ist das schon klar. Deshalb frage ich ja, wie wahrscheinlich ist es das du bald wieder vz arbeitest. Was du ja verneint. Also wo ist das Problem bei den 2 Jahren EZ für Kind 3. Nachdem die für kind2 komplett durch ist. Es wäre ja nur dann ein Problem wenn du wieder vz arbeiten willst.
KielSprotte
Diesen Satz verstehe ich nicht: Ich bin nach jedem Kind gerne wieder in TZ gegangen und werde dies auch bei Kind 3 tun. Hast du TZ in EZ gearbeitet? Der AP liest sich für mich so, dass du seit Beginn Muschu von Kind 1 nicht mehr gearbeitet hast?!
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