Frage: Elternzeit beantragen

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Vollzeit beschäftigt. Mein Mutterschutz beginnt am 25.11. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 06.01., mein Mutterschutz endet am 03.03. Ich möchte nach der Geburt meines Kindes 1 Jahr zuhause bleiben und dann in Teilzeit wieder kommen. Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass man die Elternzeit ab Ende des Mutterschutzes und nicht ab Geburt beantragt, da einem der Arbeitgeber sonst das Mutterschutzgeld verwehren könnte. Stimmt das? Ich möchte meinem Arbeitgeber im nächsten Monat schon den Antrag vorlegen. Ist es ratsam, 3 Jahre Elternzeit zu beantragen, obwohl ich nur ein Jahr zuhause bleiben möchte, um besonderen Schutz zu genießen? Ich habe gehört, der Arbeitgeber könnte sonst direkt nach einem Jahr auch wieder Vollzeit fordern.

von Nika67 am 27.09.2020, 09:05



Antwort auf: Elternzeit beantragen

Hallo, Nein, der Arbeitgeber kann das MG nicht verwehren. Eigentlich ist es eine akademische Frage, wann die Elternzeit beginnt. Denn eigentlich beginnt sie ab Geburt, da man aber im Mutterschutz ist muss man sie erst zum Ende des Mutterschutzes beantragen. Sinnvoll ist es im übrigen immer, mindestens zwei Jahre Elternzeit zu beantragen, denn dann hat man einen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2020



Antwort auf: Elternzeit beantragen

Ich würde auf jeden Fall 2 Jahre beantragen, dann kannst du ggf. das dritte Jahr dranhängen, ohne das dein AG zustimmen muss. Du musst dich mit dem ersten Antrag für die ersten 24 Monate festlegen, wenn du nur ein Jahr beantragst, kann dein AG einer Verlängerung zustimmen, muss es aber nicht und du müsstest am 1. GEburtstag des Kindes wieder anfangen (nach deinem alten Vertrag, also VZ). Am Besten also mdst. 2 Jahre beantragen und gleichzeitig einen Antrag auf TZ-Beschäftigung innerhalb der EZ stellen. Den kann dein AG zwar aus betrieblichen Gründen ablehnen, aber dann könntest du mit seiner Zustimmung (vorher einholen) bei einem anderen AG TZ arbeiten.

von KielSprotte am 27.09.2020, 10:07



Antwort auf: Elternzeit beantragen

Elternzeit beantragt man nicht, man teilt sie dem Arbeitgeber mit. Er hat kein Mitspracherecht. Die Frist beträgt 7 Wochen vor dem Beginn. Ich würde vor der Geburt gar nichts mitteilen.

von Himbeere2008 am 27.09.2020, 11:14



Antwort auf: Elternzeit beantragen

Es ist egal ob EZ ab Geburt oder nach Mutterschutz. Den Unterschied hat man nur dann wenn man wegen eines älteren Kindes bereits in EZ ist. Dann sollte man die bereits laufende EZ beenden, in den Mutterschutz für das jüngere Kind gehen und dann für dieses EZ melden. Besser 2 Jahre EZ einreichen wenn du nicht zu 100% sicher nach einem Jahr wieder in VZ einsteigen willst. Eigentlich sollten 2 Jahre EZ auch immer möglich sein. Im ersten Jahr EG, im zweiten arbeitet man dann in TZ. In welchen Umfang man in TZ dann arbeiten muss damit es finanziell passt um wenigstens so viel EG zu bekommen wie im ersten mit EG muss man dann ausrechnen. Denn wenn man es finanziell geschafft hat ein Jahr mit EG zurecht zu kommen, sollte auch das zweite Jahr mit TZ möglich sein. Für das 3te kann man dann sehen. Ach ja, widerspricht der AG dem TZ-Wunsch nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt, dann gilt der so wie gemeldet als genehmigt. Wenn du also schon weiß du kannst dann nur vormittags oder an bestimmten Tagen, dann solltest du das direkt mitteilen. Die EZ als solches darf der AG nicht ablehnen.

von Felica am 27.09.2020, 11:47



Antwort auf: Elternzeit beantragen

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde vorsichtshalber mal zwei Jahre beantragen und angeben, dass ich nach einem Jahr mit 20-25 Stunden zurückkommen möchte. Meine Eltern nehmen unsere Kleine dann bis sie mit 2 in den Kindergarten geht. Mein Arbeitgeber ist eigentlich sehr verständnisvoll, aber gerade in der jetzigen Zeit und da ich schon öfters mal Auseinandersetzungen mit meinem Vorgesetzten hatte, möchte ich einfach alles richtig machen. Im besten Fall finde ich vor Ende meiner Elternzeit einen neuen Arbeitgeber, aber man weiß ja nie.

von Nika67 am 28.09.2020, 18:59



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