Rita R.
Ich bin jetzt im 2 Jahr meiner Elternzeit. Das Elterngeld hab ich nur für 1 Jahr bezogen und erhalte dies inzwischen nicht mehr. Darf ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, sprich bis zu 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten? Habe gelesen, dass dies nicht möglich ist während der Elternzeit wenn man Elterngeld bezieht. Ist es aber möglich, wenn ich in Elternzeit bin aber kein Elterngeld mehr beziehe? Vielen Dank im voraus.
Hallo, wenn der Ag zustimmt, dürfen Sie bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. Liebe Grüße NB
mellomania
du darfst in der elternzeit bis zu 30 h die woche arbeiten, aber nur mit VORHERIGER zustimmung deines aktuellen arbeitbebers
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