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Hallo Frau Bader! Seit Februar diesen Jahres nehme ich die Elternzeit für meine Tochter Alia. Jetzt wollte ich mir eine Nebenbeschäftigung auf 400 € Basis suchen. Dazu benötige ich ja das Einverständnis meines Arbeitgebers. Doch bei einem Telefonat mit dem Geschäftsführer bekam ich nur zu hören, wenn Du wo anders arbeiten willst musst Du kündigen. Dann rief er mich nochmal an und sagte dass er mir diese Bestätigung geben würde, wenn ich ihm ein Schreiben schicke, dass ich nach den 3 Jahren nicht wieder bei ihm anfangen würde. Kann er mir verbieten während der Elternzeit zu arbeiten? Was kann ich jetzt tun? Ich möchte nur ungern kündigen? Besten Dank und liebe Grüße Doreen Rothe
Hallo, er muss schriftlich ablehnen und dies begründen mit wirtschaftlichen Argumenten. Sonst besteht ein Anspruch. Gruß, NB
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Hallo Frau bader, Darf ich während meiner elternzeit bei meinen Arbeitgeber als geringfügig beschäftige arbeiten ? Meine elternzeit endet zum 09.06.2016 ? Was bedeutet das für meine elternzeit wenn ich jetzt schon bei meinen Arbeitgeber Anfange zu arbeiten ? Entweder als geringfügige Beschäftigte oder als Teilzeitkraft ? Ich danke Ihnen sc ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit meines ersten Sohnes. Seit August beziehe ich kein Elterngeld mehr. Da ich erneut schwanger geworden bin, werde ich ab Anfang Februar in den Mutterschutz gehen und meine Elternzeit beenden. Ich muss mich aktuell schonen und mein Arzt wollte mich krankschreiben. In diesem Zusammenh ...
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
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Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
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