User-1768584627
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 11.02.2025 meine Sohn zur Welt gebracht und beziehe bis Februar 2026 Elterngeld. Meine Elternzeit war ursprünglich bis Ende August geplant, da ich erst danach eine Betreuung für meinen Sohn habe. Nun bin ich jedoch unerwartet schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich Ende September. Für die Zwischenzeit hatte ich geplant, einen Minijob auszuüben, da ich von März bis Ende August kein Einkommen mehr erhalte. Ziel war es, mein Elterngeld mit den Einnahmen zu unterstützen. Meine Frauenärztin hat mir jedoch gesagt, aufgrund meiner Risikoschwangerschaft nicht möglich ist eiiner Beschäftigung nachzugehen. Daher wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich möchte daher meine Elternzeit vorzeitig beenden und das Beschäftigungsverbot einreichen, da ich momentan überhaupt nicht arbeiten kann. Andernfalls würde sich die Situation stark auf unsere finanziellen Verhältnisse auswirken. Mein Arbeitgeber prüft derzeit, ob er der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit zustimmen kann. Für den Fall, dass die Zustimmung erteilt wird, würde ich gerne wissen, wie sich dies auf die Krankenkasse auswirkt, da ich nun mehrmals von Betrug gelesen habe. Es ist nämlich nicht meine Schuld, dass ich aufgrund der Risikoschwangerschaft nicht arbeiten darf. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.
Suomi
Wenn Du die EZ beendest und wissentlich in ein BV gehen willst, dann ist das eben Betrug und rechtlich nicht erlaubt.
User-1768584627
Vielen Dank für deine Rückmeldung, aber ich kann doch nichts dafür, dass ich nicht arbeiten darf, weil eine Risikoschwangerschaft besteht. Lg.
Neverland
Du musst aber eben arbeitsfähig sein, sonst erfüllst du die Vorraussetzungen für ein BV nicht. BV wegen Risikoschwangerschaft ist auch so lala. Der Arzt weiß doch gar nicht was du auf der Arbeit, zudem bei einem Minijob, machen sollst. Wenn er sagt, du darfst gar nicht arbeiten, bist du eben AU, und nicht im BV. Da die EZ läuft, spielt eine AU aber keine Rolle. Das ganze ist so, weder vom Arzt noch vom AG - rechtlich sauber. Rechtlich sauber wäre es, wie geplant in der EZ zu bleiben und dann müssen AG und Arzt schauen was ist wenn der Minijob startet. Ist der Minijob nicht mit dem Mutterschutz vereinbar, muss eh der AG das BV aussprechen. Ist der Job mit dem Mutterschutz vereinbar, der Arzt sagt aber trotzdem, GENAU diese Tätigkeit darfst du nicht machen, dann muss der Arzt ein individuelles BV aussprechen. Dann kann der AG dieses akzeptieren oder schauen ob er im Rahmen dessen was der Arzt freigibt, eine Alternativtätigkeit hat. Hat er diese, musst du diese machen. Hat er keine, bleibst du im BV, kannst du wie gesagt absolut gar nicht arbeiten, endet das BV und du gehst in die AU. Dann greift erst die Lohnfortzahlung. Hoffe das war verständlich geschrieben. So jedenfalls setzt ihr euch alle einem ziemlichen Risiko aus.
Ähnliche Fragen
Hallo, eine kurze Frage: aktuell arbeite ich bereits seit einigen Jahren in Teilzeit 30h/Woche. Nun bin ich erneut schwanger und frage mich: Kann der AG nach der Geburt eine Beschäftigung während der Elternzeit von 30h/Woche ablehnen, wenn ich zB geplant nach 6 Monaten wieder eine Arbeit in der Elternzeit ausüben möchte? Beste Grüße
Hallo Frau Bader, zuerst zu mir: Juli 2020 Geburt Kind 1 Juli 2021 Ende Elterngeldbezug November 2021 Wiederaufnahme des Jobs in TZ als Beschäftigung während Elternzeit September 2022 Ende Elternzeit Kind 1 Ich beginne also im November bei meinem üblichen Arbeitgeber in Teilzeit. Ich möchte allerdings ein zweites Kind, hier stellen sich ...
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!
Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?
- Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben
- Minijob beim Hauparbeitgeber
- Minijob während Elternzeit
- Minijob während Elternzeit
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?