Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich

Frage: Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich

User-1768584627

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 11.02.2025 meine Sohn zur Welt gebracht und beziehe bis Februar 2026 Elterngeld. Meine Elternzeit war ursprünglich bis Ende August geplant, da ich erst danach eine Betreuung für meinen Sohn habe. Nun bin ich jedoch unerwartet schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich Ende September. Für die Zwischenzeit hatte ich geplant, einen Minijob auszuüben, da ich von März bis Ende August kein Einkommen mehr erhalte. Ziel war es, mein Elterngeld mit den Einnahmen zu unterstützen. Meine Frauenärztin hat mir jedoch gesagt,  aufgrund meiner Risikoschwangerschaft nicht möglich ist eiiner Beschäftigung nachzugehen. Daher wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich möchte daher meine Elternzeit vorzeitig beenden und das Beschäftigungsverbot einreichen, da ich momentan überhaupt nicht arbeiten kann. Andernfalls würde sich die Situation stark auf unsere finanziellen Verhältnisse auswirken. Mein Arbeitgeber prüft derzeit, ob er der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit zustimmen kann. Für den Fall, dass die Zustimmung erteilt wird, würde ich gerne wissen, wie sich dies auf die  Krankenkasse auswirkt, da ich nun mehrmals von Betrug gelesen habe. Es ist nämlich nicht meine Schuld, dass ich aufgrund der Risikoschwangerschaft nicht arbeiten darf. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es ist nicht möglich, eine EZ zu beenden, um in ein BV zu rutschen (Ausn. sind Beamtinnen) 2. Ich frage mich aber, ob ein BV hier richtig ist. Es liegt doch and er Schwangerschaft und nicht an der Arbeit. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn Du die EZ beendest und wissentlich in ein BV gehen willst, dann ist das eben Betrug und rechtlich nicht erlaubt. 


User-1768584627

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Vielen Dank für deine Rückmeldung, aber ich kann doch nichts dafür, dass ich nicht arbeiten darf, weil eine Risikoschwangerschaft besteht. Lg.


Neverland

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Du musst aber eben arbeitsfähig sein, sonst erfüllst du die Vorraussetzungen für ein BV nicht. BV wegen Risikoschwangerschaft ist auch so lala. Der Arzt weiß doch gar nicht was du auf der Arbeit, zudem bei einem Minijob, machen sollst. Wenn er sagt, du darfst gar nicht arbeiten, bist du eben AU, und nicht im BV. Da die EZ läuft, spielt eine AU aber keine Rolle. Das ganze ist so, weder vom Arzt noch vom AG - rechtlich sauber. Rechtlich sauber wäre es, wie geplant in der EZ zu bleiben und dann müssen AG und Arzt schauen was ist wenn der Minijob startet.  Ist der Minijob nicht mit dem Mutterschutz vereinbar, muss eh der AG das BV aussprechen. Ist der Job mit dem Mutterschutz vereinbar, der Arzt sagt aber trotzdem, GENAU diese Tätigkeit darfst du nicht machen, dann muss der Arzt ein individuelles BV aussprechen. Dann kann der AG dieses akzeptieren oder schauen ob er im Rahmen dessen was der Arzt freigibt, eine Alternativtätigkeit hat. Hat er diese, musst du diese machen. Hat er keine, bleibst du im BV, kannst du wie gesagt absolut gar nicht arbeiten, endet das BV und du gehst in die AU. Dann greift erst die Lohnfortzahlung. Hoffe das war verständlich geschrieben. So jedenfalls setzt ihr euch alle einem ziemlichen Risiko aus. 


Ani123

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EZ beenden um in BV zu gehen ist Betrug. Das wird die Krankenkasse prüfen und es kann Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes,  Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG.  Haben sie Zeugen, dass ihr Arbeitgeber weiß, dass sie schwanger sind und deswegen ihre EZ vorzeitig beenden wollen um ins BV zu gehen? Würden die Personen das vor Gericht auch aussagen? Ohne Zeugen wird es schwierig und ihr Arbeitgeber kann behaupten, dass er nichts von der Schwangerschaft wusste. Er kann es als (vorsätzlichen) Betrug sehen und fristlos kündigen.  Ist mit dem Minijob bereits alles schriftlich geregelt? Wenn ja gilt da das BV. Ab September greift ihr alter Arbeitsvertrag wieder und dort das BV.  Während des BV muss ihr Kind betreut sein. Soweit ein BV endet müssen sie  ihrem Arbeitsvertrag nachkommen. Wenn es dann wegen fehlender Kinderbetreuung nicht geht kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse melden. Das kann zu Konsequenzen führen wie oben bereits genannt. Da sie bereits schreiben, dass sie wegen der fehlenden Kinderbetreuung nicht VZ arbeiten können können sie kein BV für VZ nehmen.  So wie sie es vorhaben ist das Betrug. Finanziell hat keine EZ dafür BV Vorteile. Allerdings darf sowas nicht ausgenutzt werden.  Vorwiegend ist der Kindsvater für sie und alle Kinder finanziell zuständig. Wenn das nicht reicht können Zuschläge beantragt werden,  z. B. Wohngeld und Kindergeldzuschuss. Fraglich ist auch, ob sie mit der Risikoschwangerschaft überhaupt arbeitsfähig sind. Wenn nicht benötigen sie eine AU. Bei BV wird Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt. Wenn eine AU schwangerschaftsbedingt ist kann diese bei der Berechnung zum EG ausgeklammert werden. Allerdings nur für den Zeitraum wo sie nicht in EZ sind. 


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