SRapp
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja auch ein Gewerbe angemeldet? Vg Sabrina
User-1750749248
Frau Bader betont immer wieder, dass sie für Tricksereien nicht zuständig ist.
Dojii
Die Elterngeldstellen dürfen/müssen diesen Trick nicht aktzeptieren, wenn offensichtlich ist, dass du dich nur selbstständig gemacht hast, um mehr Elterngeld zu bekommen. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Selbstständigkeit in der neuen Schwangerschaft gestartet wurde, kurz ausgeübt wird und nach Geburt des neuen Kindes nicht (mehr) ausgeübt werden soll. Das Ganze nennt man dann Unbeachtlichkeit missbräuchlicher Rechtsausübung und das ist so vom Bundessozialgericht schon 1985 verboten worden. Also selbst wenn du dich jetzt selbstständig macht, heißt das nicht, dass du dadurch den Bemessungszeitraum so weit zurücksetzen kannst, um wieder "volles" Elterngeld zu bekommen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich von dem 19.02.-24.12.23 in Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und kehre nach der EZ wieder in Vollzeit zurück auf Arbeit). Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und das zweite Kind voraussichtlich am 10.04.2024 zur Welt kommen soll. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterng ...
Hallo Frau Bader, ich bin Ärztin und habe November 2021 eine Tochter bekommen. Zuvor war ich ab April 2021 im Beschäftigungsverbot. Seit dem 1.1.23 arbeite ich wieder in Teilzeit. Nun möchten wir ein zweites Kind 2024. Ich habe eine angemeldete Nebentatigkeit und habe davon gelesen, dass ich daher ggfls. erneut volles Elterngeld bekommen kann w ...
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen? Vg Sabrina
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und ...
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?