Hallo,
Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja auch ein Gewerbe angemeldet?
Vg Sabrina
von
SRapp
am 24.01.2024, 07:24
Antwort auf:
Elterngeld Höhe 2. Kind.
Frau Bader betont immer wieder, dass sie für Tricksereien nicht zuständig ist.
von
annarick
am 25.01.2024, 01:33
Antwort auf:
Elterngeld Höhe 2. Kind.
Die Elterngeldstellen dürfen/müssen diesen Trick nicht aktzeptieren, wenn offensichtlich ist, dass du dich nur selbstständig gemacht hast, um mehr Elterngeld zu bekommen.
Das ist besonders dann der Fall, wenn die Selbstständigkeit in der neuen Schwangerschaft gestartet wurde, kurz ausgeübt wird und nach Geburt des neuen Kindes nicht (mehr) ausgeübt werden soll.
Das Ganze nennt man dann Unbeachtlichkeit missbräuchlicher Rechtsausübung und das ist so vom Bundessozialgericht schon 1985 verboten worden.
Also selbst wenn du dich jetzt selbstständig macht, heißt das nicht, dass du dadurch den Bemessungszeitraum so weit zurücksetzen kannst, um wieder "volles" Elterngeld zu bekommen.
von
Dojii
am 25.01.2024, 08:08