Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Höhe 2. Kind.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Höhe 2. Kind.

SRapp

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Hallo,  Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja auch ein Gewerbe angemeldet?  Vg Sabrina   


annarick

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Frau Bader betont immer wieder, dass sie für Tricksereien nicht zuständig ist.


Dojii

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Die Elterngeldstellen dürfen/müssen diesen Trick nicht aktzeptieren, wenn offensichtlich ist, dass du dich nur selbstständig gemacht hast, um mehr Elterngeld zu bekommen.  Das ist besonders dann der Fall, wenn die Selbstständigkeit in der neuen Schwangerschaft gestartet wurde, kurz ausgeübt wird und nach Geburt des neuen Kindes nicht (mehr) ausgeübt werden soll.  Das Ganze nennt man dann Unbeachtlichkeit missbräuchlicher Rechtsausübung und das ist so vom Bundessozialgericht schon 1985 verboten worden.  Also selbst wenn du dich jetzt selbstständig macht, heißt das nicht, dass du dadurch den Bemessungszeitraum so weit zurücksetzen kannst, um wieder "volles" Elterngeld zu bekommen. 


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