Hallo Frau Bader, hallo Community, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot, der Höhe der Lohnzahlung in der Zeit und der Höhe des Elterngeldes. Ich habe einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitstelle (39,5 Std), jedoch meine Stunde für die Dauer eines Jahres, befristet bis zum 31.12.2022, auf 32 Stunden reduziert. Ab dem 01.01.2023 habe ich also automatisch wieder meine Vollzeitstelle, es sei denn, ich würde einen neuen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung stellen. Ich möchte aber keinen neuen Antrag stellen, also werde ich ab dem 01.01.2023 Vollzeit arbeiten. Wenn in meinem Fall eine Schwangerschaft vor dem 01.01.2023 eintritt und mich der Arbeitgeber (aufgrund der beruflichen Tätigkeit) ins BV schickt, wie berechnet sich dann die Lohnzahlung in der Zeit des BV und wie für das spätere Elterngeld? Vielen Dank!
von Carinaa am 01.09.2022, 16:38