Beschäftigungsverbot, Elterngeld, etc

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot, Elterngeld, etc

Hallo Frau Bader, hallo Community, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot, der Höhe der Lohnzahlung in der Zeit und der Höhe des Elterngeldes. Ich habe einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitstelle (39,5 Std), jedoch meine Stunde für die Dauer eines Jahres, befristet bis zum 31.12.2022, auf 32 Stunden reduziert. Ab dem 01.01.2023 habe ich also automatisch wieder meine Vollzeitstelle, es sei denn, ich würde einen neuen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung stellen. Ich möchte aber keinen neuen Antrag stellen, also werde ich ab dem 01.01.2023 Vollzeit arbeiten. Wenn in meinem Fall eine Schwangerschaft vor dem 01.01.2023 eintritt und mich der Arbeitgeber (aufgrund der beruflichen Tätigkeit) ins BV schickt, wie berechnet sich dann die Lohnzahlung in der Zeit des BV und wie für das spätere Elterngeld? Vielen Dank!

von Carinaa am 01.09.2022, 16:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Elterngeld, etc

Hallo, dann bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2022



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Elterngeld, etc

Wenn Du jetzt schwanger wirst, bekommst Du im Falle eines BV bis zum 31.12.2022 das Gehalt in Höhe der Reduzierung und danach wieder für Deinen Vollzeit Vertrag. Einfluss auf das Elterngeld haben die 12 Monaten vor Geburt, also dann auch das reduzierte Gehalt.

von Suomi am 01.09.2022, 16:41



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld im Beschäftigungsverbot

Hallo! Unser Sohn ist jetzt fast sechs Monate alt. Mein Partner und ich wünschen uns nächstes Jahr ein weiteres Kind. Ich habe während meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin ausgestellt bekommen und das wäre in der zweiten Schwangerschaft genauso. Eigentlich war geplant wieder arbeiten zu gehen wenn unser Sohn ei...


Hat ein individuelles Beschäftigungsverbot auswirkungen auf das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis da ich durch meine Schwangerschaft nicht mehr mit in die Assistenz darf hat mir mein Arbeitgeber angeboten statt den üblichen 40 Stunden pro Woche nur noch 30 Stunden zu arbeiten und "je dicker der Bauch wird desto weiter gehen wir dann mit den Arbeitsstunden runter"!. Jetzt meine Fra...


Krankengeld/Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich bin kurz vorm verzweifeln weil ich absolut nicht weiß wo ich mich hinwenden kann. Ich erkläre kurz meine Situation: Ich bin seit Dezember 2020 krank geschrieben (Psychische Probleme) und beziehe demnach seit Januar 2021 Krankengeld. Jetzt bin ich seit 28.10.21 schwanger und bin gerade in Ssw 11. Entbindungstermin ist Anf...


Elterngeld, Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Guten Abend Ich hätte Mal ein paar Fragen zum Thema Elterngeld, Elternzeit, Beschäftigungsverbot und vll kann mir jemand weiterhelfen. Wir wurden letztes Jahr im August Eltern und haben Basiselterngeld /Elternzeit für 12 Monate beantragt. Meine Frau hat zwischenzeitlich ihre Meinung geändert und möchte nicht nach einem Jahr wieder Vollzeit ...


Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei dieser sehr speziellen Frage weiterhelfen. Denn auch meine Situation ist ziemlich speziell. Ich bin aktuell noch in einer Gemeinschaftspraxis angestellt, jedoch nur noch bis Ende diesen Monats. Anschließend wollte ich mich selbstständig machen - jedoch bin ich kurz nach der Kündigung schw...


Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum ande...


Elterngeld/ Beschäftigungsverbot

Das bedeutet, wenn ich z.B. im Juni schwanger werde, bekomme ich bis August 0 Euro. Dann würde ich im BV meinen alten Lohn bekommen (bis zum Mutterschutz). Und dann rechnet man den Durchschnitt der letzten 12 Monate, um das Elterngeld zu berechnen? Nur um es richtig verstanden zu haben. Planen kann man es ja nicht :)


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Elternzeit, Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich im Moment noch, bis November, in Elternzeit. Ich bekomme Elterngeldplus. 1. Liege ich richtig, dass ich bei einer Elternzeit bis Mitte November das Elterngeld lediglich bis Mitte September ausgezahlt bekomme, sprich 22 Monate und keine 24 Monate? 2. Wenn ich während der restlichen Elternzeit erneu...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...