Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe, Sie können mir bei dieser sehr speziellen Frage weiterhelfen. Denn auch meine Situation ist ziemlich speziell.
Ich bin aktuell noch in einer Gemeinschaftspraxis angestellt, jedoch nur noch bis Ende diesen Monats. Anschließend wollte ich mich selbstständig machen - jedoch bin ich kurz nach der Kündigung schwanger geworden, sodass ich meine Selbstständigkeit erst nach der Elternzeit antreten werde. Ich habe versucht meinen aktuellen Job zu verlängern, leider ohne Erfolg, sodass ich ab dem 1.9. arbeitslos sein werde.
Da ich parallel gesundheitliche Probleme entwickelt habe und es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, hat meine Ärztin mit mir besprochen, dass sie mich entweder krankschreiben oder ein Beschäftigungsverbot erteilen will. Weil sich die Arbeitslosigkeit ohnehin sehr negativ auf mein Elterngeld auswirkt, wollte ich mich nun erkundigen, wie die Berechnung durch ein Beschäftigungsverbot bzw. eine Krankschreibung beeinflusst wird (bei paralleler Arbeitslosigkeit...). Ich habe gelesen, dass die Zeit, in der man krankgeschrieben ist, ggf. aus der Elterngeldberechnung ausgeklammert wird und die 12 Monate zuvor herangezogen werden. Das wäre aus finanzieller Sicht für mich natürlich super. Jedoch bin ich mir 1. nicht sicher und weiß 2. nicht, wie es da mit einem Beschäftigungsverbot aussehen würde. Meine Ärztin hat mir netterweise die Gelegenheit gegeben, dies zunächst zu prüfen.
So. Ich sagte ja: speziell... :)
Ich danke Ihnen schon einmal vielmals im Voraus, dass Sie sich mit meiner Frage beschäftigen und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
von
Katharina-ist-schwanger
am 24.08.2022, 10:48
Antwort auf:
Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld
Hallo,
auch hier wieder meint es die FA gut - ohne wirklich Ahnung zu haben.
Sie haben gesundheitliche Probleme, die offensichtlich nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Warum sollte ein BV ausgesprochen werden?
Im übrigen wäre ein indiv. komplettes BV im Moment das schlechteste, was es für Sie gäbe.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2022
Antwort auf:
Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld
Ein BV wäre das Blödeste was dir passieren könnte, da du dann nirgendwo einen Anspruch auf irgendwas hast.
von
KielSprotte
am 24.08.2022, 10:59
Antwort auf:
Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld
Arbeitslosigkeit und ein BV ist eine ganz schlechte Idee.
Mit einem BV von deiner FA bist du nicht vermittelbar und damit ist das Jobcenter für dich nicht zuständig.
Die KK aber auch nicht, weil du ja nicht krank bist.
Also wäre die AU deutlich besser für dich aktuell. Schwangerschaftsbedingte AU kann dann tatsächlich auch ausgeklammert werden.
Aber: was deine FA da macht, ist gerade gut für dich - aber dennoch nicht ok.
Entweder bist du krank und brauchst eine AU - oder jedwede Arbeit stellt ein Risiko dar und die FA stellt zum Schutz von Mutter und Kind ein BV aus.
So etwas kann man sich eigentlich nicht nach dem, wie es am Besten passt aussuchen.
Heißt, die FA stellt dir aus reiner Gefälligkeit das besser passende aus. Dann muss man sich nicht wundern, wenn der Gesetzgeber die Regelungen zum BV immer weiter verschärft und AG´s bei einem BV vom FA die Augen verdrehen.
von
cube
am 24.08.2022, 11:01
Antwort auf:
Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld
Ohne AG brauchst du weder ein BV, noch hast du Anspruch auf EZ. Willst Du ALG1 haben, wäre das BV hinderlich, auch AU könnte ein Problem werden wenn diese bereits dann besteht. Dann wird das Amt argumentieren, sie sind nicht zuständig weil du nicht arbeitsfähig bist. Ohne Anspruch auf ALG1 hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.
Ich hoffe du hast dich bereits arbeitslos gemeldet? Bekommst du eine Sperre weil du es nicht rechtzeitig gemacht hast, müsstest du dich selbst versichern. Auch Krankengeld wird es dann nicht geben.
Speziell ist das nicht.
von
Neverland
am 24.08.2022, 11:04
Antwort auf:
Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld
Vielen Dank für die sehr schnellen Rückmeldungen und Empfehlungen. Ja, meine Ärztin hat es tatsächlich nur gut gemeint mit dem BV - ich bin jedoch sehr froh, mich nochmal erkundigt zu haben. Also nochmal vielen Dank für die Anteilnahme.
von
Katharina-ist-schwanger
am 24.08.2022, 17:11