Hallo Frau Bader, In den Anfängen meiner Schwangerschaft war ich drei Wochen krank geschrieben und anschließend wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, ich arbeite in einer Kita. Nun habe ich mich nach langen Überlegungen noch für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden und lasse diesen nächste Woche vornehmen. Da mir diese Entscheidung sehr sehr schwer fällt, und meine Kolleginnen durch das ausgesprochene Beschäftigungsverbot wissen weshalb ich die letzten Wochen nicht in meiner Arbeitsstelle war, möchte ich mich aufjedenfall danach Krankschreiben lassen. Beginnt für mich dann wieder neu die sechs Wochen oder habe ich nur noch drei, da ich vor dem Beschäftigungsverbot bereits drei Wochen krank war? Mit freundlichen Grüßen
von AleksandraC am 03.01.2022, 09:44