Krankschreibung nach Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankschreibung nach Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, In den Anfängen meiner Schwangerschaft war ich drei Wochen krank geschrieben und anschließend wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, ich arbeite in einer Kita. Nun habe ich mich nach langen Überlegungen noch für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden und lasse diesen nächste Woche vornehmen. Da mir diese Entscheidung sehr sehr schwer fällt, und meine Kolleginnen durch das ausgesprochene Beschäftigungsverbot wissen weshalb ich die letzten Wochen nicht in meiner Arbeitsstelle war, möchte ich mich aufjedenfall danach Krankschreiben lassen. Beginnt für mich dann wieder neu die sechs Wochen oder habe ich nur noch drei, da ich vor dem Beschäftigungsverbot bereits drei Wochen krank war? Mit freundlichen Grüßen

von AleksandraC am 03.01.2022, 09:44



Antwort auf: Krankschreibung nach Beschäftigungsverbot

Hallo, das kommt darauf an, was der Arzt für einen Schlüssel verwendet. Wenn es der gleiche ist, läuft die Zeit weiter. Das ist aber ja mal eher unwahrscheinlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2022



Antwort auf: Krankschreibung nach Beschäftigungsverbot

Meiner Meinung nach wird neu gerechnet, da die AU auf Grund einer ganz anderen Sache (Abbruch) erfolgen würde als vor dem BV. Nur so am Rande: man kann sich nicht krankschreiben lassen auf eigenen Wunsch und aus Gründen, die nichts mit der medizinischen Situation zu tun haben - über eine AU entscheidet der Arzt, nicht der Patient. Ich gehe aber davon, dass du zumindest einige Tage lang eine AU erhalten wirst.

von cube am 03.01.2022, 12:06



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