Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich seit Ende März im BV.
Werden diese Monate mit als Berechnungsgrundlage genutzt?
Desweiteren war ich bis November letzten Jahres Azubi und nebenbei freiberuflich tätig. Zählen beide Einnahmen bei der Berechnung?
Desweiteren wurde ich im Dezember aus dem Ausbildungsverhältnis im gleichen Unternehmen in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Da die Schwangerschaft im Februar eingetreten ist, zählen die Monate inkl. Ausbildung als Berechnungsgrundlage oder erst ab Arbeitsvertrag?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Auskunft.
von
TiffyakaAW
am 17.07.2019, 09:59
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Hallo,
Frage bitte neu stellen mit Zusatzinfo, wie alnge Sie selbständig gearbeitet haben u wann der ET ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Bist du immer noch freiberuflich tätig?
Ja Monate mit Entgelt trotz Beschäftigungsverbot zählen ganz normal
Mitglied inaktiv - 17.07.2019, 10:11
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Nein, da du selbstständig warst oder bist gelten nicht die 12 Monate vorher sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Kommt das Kind vor Jahreswechsel also dein Einkommen in 2018, kommt es nach Jahreswechsel dann Kalenderjahr 2019. Da man Jahre wo man mutterschutzgeld bezogen hat aber ausklammern lassen kann, könntest du in dem Falle evtl auch auf Verlangen auf 2018 zurückgehen. Würde mich da beraten lassen ob das bei dir auch zutrifft.
Ohne Selbstständigkeit wären es die 12 Monate vorher. Wobei BV gilt wie wenn normal gearbeitet
von
Felica
am 17.07.2019, 10:57
Antwort auf:
Elterngeld nach Beschäftigungsverbot
Nein ich bin nicht mehr freiberuflich tätig.
Es war nur im letzten Jahr unregelmäßig als Zuverdienst zur Ausbildung.
LG
von
TiffyakaAW
am 17.07.2019, 19:04