Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe zum 01.11.22 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber erhalten.
Im Vorfeld habe ich in Teilzeit, in Elternzeit gearbeitet, der Vertrag lief bis zum 01.11.22. Das heisst ab dem 02.11.22 habe ich wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle.
Meine Frage lautet, verstehe ich es richtig, dass nach dem Mutterschutzgesetz § 21 Abschnitt 4, der Arbeitgeber mir das Gehalt ab November einer Vollzeitstelle zahlen muss und nicht den Durchschnitt der letzten 3 Kalendermonate?
Mit freundlichen Grüßen,
annliet
von
Annaliet
am 09.11.2022, 10:07
Antwort auf:
Gehalt nach Beschäftigungsverbot mit Stundenerhöhung?
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot jeweils erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2022
Antwort auf:
Gehalt nach Beschäftigungsverbot mit Stundenerhöhung?
Ja, genau so.
Im BV bekommst du immer das, was du auch ohne BV bekommen hättest.
Greift also ab 2.11. dein VZ-Vertrag, dann bekommst du entsprechend eben auch VZ-Gehalt im BV.
Der Durchschnitt von 3 Monaten gilt nur bei wechselnden Einkommen im Sinne von Provisionen, wechselnde Stundenzahlen etc.
von
cube
am 09.11.2022, 10:31