Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches. Mein AG, bzw. die Buchhaltung rechnet irgendwie anders. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Eckdaten: Meine Tochter ist am 18.04.2017 geboren. Seit 21.12.2016 bis 17.03.2017 war ich im Beschäftigungsverbot, danach normal Mutterschutz. Elternzeit habe ich bis zum 22.04.2018, Elterngeld bekomme ich bis zum 17.04.2018. Von 2016 habe ich noch 5 Tage Urlaub übrig, aufgrund des Beschäftigungsverbotes. Für 2017 hätte ich einen Anspruch von 13 Tagen. Für 2018 hätte ich laut meiner Rechnung auf jeden Fall 15 Tage Anspruch (Mai bis Dezember, da ich da den kompletten Monat wieder arbeiten gehe). Wie sieht es aber für April 2018 aus. Steht mir da anteilsmäßig noch etwas zu? Die buchhaltung sagt klar nein, da es Urlaub nur gibt, wenn man den ganzen Monat arbeiten war. Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Geli

von Geli85 am 02.10.2017, 20:18



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit

Hallo, Sie haben Urlaubsansprüche für jedn Monat, in dem Sie nicht komplett in EZ waren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2017



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit

Gekürzt werden darf nur für jeden vollen Monat Elternzeit. Du erwirbst somit auch Urlaubsansprüche im April 18. (26÷12×9=19,5 aufgrundet 20 Urlaubstage für 2018) Verweise auf §17 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html §5 Abs 2 Bundesurlaubsgesetz https://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html Rundung

Mitglied inaktiv - 02.10.2017, 20:49



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit

https://www.lohn-ag.de/service/urlaubsrechner.html

Mitglied inaktiv - 02.10.2017, 20:54



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