Guten Abend Frau Bader,
ich befinde mich im Moment noch, bis November, in Elternzeit. Ich bekomme Elterngeldplus.
1. Liege ich richtig, dass ich bei einer Elternzeit bis Mitte November das Elterngeld lediglich bis Mitte September ausgezahlt bekomme, sprich 22 Monate und keine 24 Monate?
2. Wenn ich während der restlichen Elternzeit erneut schwanger werden würde und Mitte November direkt wieder ein Beschäftigungsverbot (aufgrund meiner berufl. Tätigkeit) bekomme, worauf würde sich die Berechnung für das ausgezahlte Gehalt während des Beschäftigungsverbots beziehen? Also man sagt ja, dass sich die Bezahlung auf den Durchschnittswert der letzten 13 Wochen bezieht. Wie ist das aber dann, wenn ich mich zuvor in Elternzeit befand und sogar die letzten zwei Monate kein Elterngeld mehr bekomme? Was ist dann die Berechnungsgrundlage?
Ich bin Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar.
Liebe Grüße
von
Maree90
am 12.08.2023, 21:34
Antwort auf:
Elternzeit, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Hallo,
1. Ihnen stehen nur 10/ 9 Monate BasisEG zur Verfügung, je nach Dauer des nachfeburtlichen Mutterschutzes. Das verdoppelt gibt EG plus.
2.Sie bekommen den normalen Lohn weiter.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2023
Antwort auf:
Elternzeit, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Hallo,
1. Ja richtig, da der Mutterschutz immer als Basiselternzeit gerechnet wird und nicht verdoppelt wird.
2. Im BV bekommt man immer das, was man laut Vertrag bekommt, wenn man seinen Vertrag theoretisch erfüllen könnte (heißt Kinderbetreuung muss gesichert sein, man hat keine AU u.s.w.).
Der Durchschnittslohn wird nur bei schwankendem Gehalt genommen.
von
sneram
am 12.08.2023, 21:48
Antwort auf:
Elternzeit, Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Wieso verwundert dich das mit dem Elterngeld. Steht das nicht im Bescheid?
BV kannst du unter erhalten nach dem dann aktuellen Vertrag. Du musst auf jeden Fall eine entsprechende Kinderbetreuung haben
von
MamaausM2
am 13.08.2023, 07:03