Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungsgrundlage Entgelt bei Beschäftigungsverbot nach Krankengeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnungsgrundlage Entgelt bei Beschäftigungsverbot nach Krankengeldbezug

inka@home

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund eines Überlastungszustandes bin ich seit Oktober 2013 arbeitsunfähig. Da mein Job zu dieser AU führte, hat es nun etwas gedauert bis wir intern einen passenden neuen Job fur eine Wiedere gefunden haben, was erneut nicht einfach war. Ein externer Wechsel kommt für mich derzeit nicht in Betracht, da ich schwanger bin. Nach Rat meines Anwaltes und Überzeugung meines FA soll ich nun ein BV erhalten. Hierzu meine Fragen: 1. Wie wird das Entgelt während des BV berechnet, wenn ich bisher AU war? Wird das Gehalt der 13 Wochen vor der SS oder vor dem BV zugrunde gelegt? 2. Wenn ich nun erstmal mindestens 13 Wochen arbeiten gehe (vorausgesetzt ich stehe das durch), bekäme ich dann mein volles, vertraglich vereinbartes Entgelt wahrend des BV? Vielen Dank fur Ihre Antworten. Ich habe etwas Angst hier unverschuldet auf dem Trockenen sitzen zu bleiben. Falls es der Sache irgendwie dient: Ich bin schwerbehindert mit 50 Grad und jeglicher Stress wirkt sich negativ auf meine chronische Erkrankung aus. Mit freundlichen Grüßen Inka@home


Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB


luvi

Hallo, im Beschäftigungsverbot bekommt man das, was man bekommen würde, wenn man arbeitet. Die 13 Wochen gelten meines Wissens bei unregelmäßigem Lohn. Meiner Meinung nach müsstest Du nicht mal 13 Wochen arbeiten. Wenn Du wieder gesund wärst, und ein paar Tage arbeiten würdest, und dann ins, Beschäftigungsverbot müsstest, würdest Du Deinen Lohn bekommen. Ob Dir Dein Arbeitgeber allerdings die Gesundschreibung glaubt? Vor allem wenn Du auch noch schwanger bist? Liebe Grüße Luvi


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