inka@home
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund eines Überlastungszustandes bin ich seit Oktober 2013 arbeitsunfähig. Da mein Job zu dieser AU führte, hat es nun etwas gedauert bis wir intern einen passenden neuen Job fur eine Wiedere gefunden haben, was erneut nicht einfach war. Ein externer Wechsel kommt für mich derzeit nicht in Betracht, da ich schwanger bin. Nach Rat meines Anwaltes und Überzeugung meines FA soll ich nun ein BV erhalten. Hierzu meine Fragen: 1. Wie wird das Entgelt während des BV berechnet, wenn ich bisher AU war? Wird das Gehalt der 13 Wochen vor der SS oder vor dem BV zugrunde gelegt? 2. Wenn ich nun erstmal mindestens 13 Wochen arbeiten gehe (vorausgesetzt ich stehe das durch), bekäme ich dann mein volles, vertraglich vereinbartes Entgelt wahrend des BV? Vielen Dank fur Ihre Antworten. Ich habe etwas Angst hier unverschuldet auf dem Trockenen sitzen zu bleiben. Falls es der Sache irgendwie dient: Ich bin schwerbehindert mit 50 Grad und jeglicher Stress wirkt sich negativ auf meine chronische Erkrankung aus. Mit freundlichen Grüßen Inka@home
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB
luvi
Hallo, im Beschäftigungsverbot bekommt man das, was man bekommen würde, wenn man arbeitet. Die 13 Wochen gelten meines Wissens bei unregelmäßigem Lohn. Meiner Meinung nach müsstest Du nicht mal 13 Wochen arbeiten. Wenn Du wieder gesund wärst, und ein paar Tage arbeiten würdest, und dann ins, Beschäftigungsverbot müsstest, würdest Du Deinen Lohn bekommen. Ob Dir Dein Arbeitgeber allerdings die Gesundschreibung glaubt? Vor allem wenn Du auch noch schwanger bist? Liebe Grüße Luvi
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Hallo, da ich noch bis 20.06.17 in Elternzeit bin, habe ich aktuell nur einen 16 Stunden Vertrag (pro Woche). Zum 01.07.17 habe ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag (gleicher Arbeitgeber+ gleicher Job!!) für 40 Stunden unterschrieben. Ich vermute dass ich aus gesundheitlichen Gründen in einer neuen Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot be ...
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Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
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