Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot - Nebenjob - Berechnungsgrundlage

Frage: Beschäftigungsverbot - Nebenjob - Berechnungsgrundlage

Melissa123

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in der 10. Woche schwanger und habe einen Hauptjob (40 Stunden - 100% Homeoffice) und einen Nebenjob (8,5-9 Stunden jeden Samstag im Fitnessstudio mit Gastro). Ich habe mit einigen Schwangerschaftsbeschwerden zu kämpfen, weshalb mir der Nebenjob immer schwerer fällt. Daher wird es ggf. auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen (nur bei meinem Nebenjob). Ich würde mich sehr gerne informieren, wie genau das Geld berechnet wird, dass ich dann trotz Beschäftigungsverbot erhalte. Laut verschiedener Beiträge wird es anhand der letzten 3 Abrechnungen berechnet VOR Eintritt der Schwangerschaft (somit Mai, Juni, Juli). Ich habe bereits in der Minijob-Zentrale nachgefragt, die zu mir meinten, dass die letzten drei Abrechnungen als Berechnungsgrundlage dienen (somit August, September, Oktober). Mein Arbeitgeber berechnet immer die Stunden vom 15. Bis zum 15. und am Ende des Monats wird dann ausgezahlt. Ich würde diese Woche gerne nochmal versuchen zu arbeiten und dann mit meinem Arzt über ein eventuelles Verbot sprechen. Wenn ich dann also diese Woche noch arbeite, arbeite ich bis zum 10.10. und hätte genau die drei Abrechnungsmonate (August, September, Oktober) voll, die Abrechnung erhalte ich aber erst am 31. Oktober. Ist diese Berechnung korrekt oder wird dann Juli, August und September verwendet, weil bei Eintritt des Verbots ja noch nicht die Oktober Abrechnung vorliegt? Würde ich noch den gesamten Oktober arbeiten, würden sich die Abrechnungsmonate ja verschieben (September, Oktober, November) und ich hätte für den November nur 50% meines Lohns..!? Etwas kompliziert, aber durch die Corona bedingten Schließungen habe ich im Mai keine Einnahmen in meinem Nebenjob gehabt und im Juni und Juli nur die Hälfte. Somit würde ich bei dieser Berechnungsgrundlage bei einem Beschäftigungsverbot nur knapp 120€ erhalten. Sofern der August, September sowie Oktober als Berechnungsgrundlage dienen, würde ich ca. 370€ erhalten, was natürlich ein großer Unterschied ist. Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Viele Grüße Melissa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen den AG über die Schwangerschaft informieren und er prüft dann, ob er ein Beschäftigungsverbot ausstellt - nicht der Frauenarzt. Wenn es Beschwerden gibt, kann der Arzt eine Krankschreibung erstellen. Ein Problem kann es geben, wenn Sie nur in der Nebentätigkeit, weil Ihnen das zu viel wird, eine Krankschreibung erhalten. Ansonsten bekommen Sie den Lohn weiter, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Annahme: Zum 01.06.2014 ist die Schwangere Empfängerin von Arbeitslosengeld 1, vorher Jahrelang vollzeit-arbeitend. Wie verhält es sich mit der Berechnungsgrundlage für das Elterngeld 1. bei Beschäftigungsverbot in der Zeit von ALG 1 Bezug 2. bei Krankschreibung in der Zeit von ALG 1 Bezug Beides zu einer Zeit die sich nicht innerhalb der nor ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 01/2012 in Elternzeit mit meinem 1. Kind. Im dritten Elternzeitjahr bis 01/2015 arbeite ich in Teilzeit 20 Stunden pro Woche - mit Beschränkung der 20 Stunden TZ auf die Elternzeit. Ab Mitte Januar 2015, nach der Elternzeit, ist geplant, dass ich wieder 30 Stunden TZ pro Woche arbeite, mein alter Arbeitsv ...

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund eines Überlastungszustandes bin ich seit Oktober 2013 arbeitsunfähig. Da mein Job zu dieser AU führte, hat es nun etwas gedauert bis wir intern einen passenden neuen Job fur eine Wiedere gefunden haben, was erneut nicht einfach war. Ein externer Wechsel kommt für mich derzeit nicht in Betracht, da ich schwanger ...

Hallo, da ich noch bis 20.06.17 in Elternzeit bin, habe ich aktuell nur einen 16 Stunden Vertrag (pro Woche). Zum 01.07.17 habe ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag (gleicher Arbeitgeber+ gleicher Job!!) für 40 Stunden unterschrieben. Ich vermute dass ich aus gesundheitlichen Gründen in einer neuen Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot be ...

Hallo Frau Bader,  ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25).   Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...