Sehr geehrtes Team, hiermit bitte ich um Hilfe. Zunächst zu meiner Situation. Ich bin arbeite als Erzieherin und bin seit dem 01.September bei einem neuen Arbeitgeber angestellt. Mein Grundvertrag beläuft sich auf 30h mit einem Nettogehalt von 1722€. Im September habe ich jedoch 36h gearbeitet was ein Nettogehalt von 2022€ entspricht. Auch jetzt im Oktober bin ich noch mit 36h eingesetzt. Wie es im November aussieht, weiß ich leider noch nicht. Nun jedoch meine Frage. Bei mir wurde gestern eine Schwangerschaft festgestellt, die somit ja schon seit September besteht. Was würde ich nun weiter an Lohn bekommen, wenn ich nun ins Beschäftigungsverbot gehen würde, wo mich mein Arzt als auch mein Arbeitgeber sofort schicken würde, wenn ich ihm davon erzählen würde. Normalerweise wird ja der Lohn nach den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft berechnet. Zu diesem Zeitpunkt habe ich ja aber noch nicht bei meinem neuen Arbeitgeber gearbeitet. Wie erfolgt nun also die Berechnung? Wird es daran berechnet, wie ich im September und Oktober gearbeitet habe? Und was wäre, wenn ich den Oktober nicht mal mehr ganz voll arbeiten würde, sondern z.B. schon nächste Woche (zum 25.10.21) ins Beschäftigungsverbot gehen würde. Welches Gehalt wird hier also angesetzt. Meine tatsächlich gearbeiteten 36h oder nur die 30h aus meinem Grundvertrag? Und wie würde es nun im Oktober sein, wenn ich da schon zum 25.10.21 ins Beschäftigungsverbot gehen würde. Würden mit dennoch die 36h für diesen Monat weiter angerechnet werden, oder würde ich an dem 25.10. sofort auf die 30h bei der Berechnung herunterfallen? Und welches Gehalt wird dann im November zur Berechnung herangezogen? Die 36h oder die 30h? Es wäre echt lieb, wenn Sie mir bei diesem Problem etwas helfen und mir genaue Auskunft darüber geben würden, wie es sich nun mit der Berechnung des Mutterschaftslohns verhalten würde, wenn ich entweder am 25.10. oder erst am 01.11. ins Beschäftigungsverbot gehen würde. Vielen lieben Dank Sunny
von SunnyR6 am 18.10.2021, 15:14