Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrarbeit trotz partiellen Beschäftigungsverbot

Frage: Mehrarbeit trotz partiellen Beschäftigungsverbot

gini82

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin Lehrerin und mein Gynäkologe hat mir aus verschiedenen Gründen ein partielles Beschäftigungsverbot ausgestellt, indem steht, dass ich bis zum Mutterschutz maximal 12 Unterrichtsstunden in der Woche arbeiten darf. Daraufhin wurde mein Stundenplan angeglichen und auf 12 Unterrichtsstunden gekürzt. Dadurch habe ich diverse Lücken im Stundenplan, in denen ich teilweise kranke Kollegen vertreten soll. Bis jetzt habe ich nichts gesagt, aber das ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache. Auch werde ich selbstverständlich bei diversen Projekten eingeplant, die teilweise samstags über mehrere Stunden gehen. Ist das rechtens? Reicht es, wenn ich offiziell im Stundenplan nur 12 Stunden habe? Komme mir einerseits blöd vor etwas zu sagen, andererseits hat mein Arzt mir das Verbot ja nicht ohne Grund ausgesprochen. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Selbstverständlich darfst du für die Dauer des anteiligen BVs in der Summe nur bis zu 12 Unterrichtsstunden wöchentlich arbeiten. Bei Projekten, die samstags stattfinden, wären dann ersatzweise die Unterrichtsstunden in der Woche zu kürzen, so dass in der Summe nicht mehr als 12 pro Woche zusammenkommen. Das indidviduelle BV ist für den Schulleiter und für dich bindend; auch die Kollegen müssen über die Beschränkung informiert sein. Bei Verstößen macht sich der Schulleiter haftbar. Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar mit einer Haftstrafe geahndet werden. Bitte diese Angelegenheit nochmals besprechen und keine zusätzlichen Unterrichtsstunden durchführen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, bei einem voraussichtlichen Entbindungstermin am 5.06.2015 bin ich seit 19.01.2015 im teilweisen (4 Stunden täglich), seit 16.02.2015 im vollständigen individuellen Beschäftigungsverbot. Mutterschutz beginnt zum 23.04.2015, mein Arbeitsvertrag ist bis zum 8.05.2015 befristet (keine Chance auf Verlängerung, ein eigenes ...

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Lehrerin an einer Gesamtschule und habe von meinem Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, so dass ich 14 Stunden Unterricht geben darf. Demnächst steht ein Projekttag an, an dem ich dann 9 Stunden statt nur 3 (wie laut Stundenplan) anwesend wäre. Muss ich an dem Projekttag teilnehmen bzw. k ...

Sehr geehrtes Team, hiermit bitte ich um Hilfe. Zunächst zu meiner Situation. Ich bin arbeite als Erzieherin und bin seit dem 01.September bei einem neuen Arbeitgeber angestellt. Mein Grundvertrag beläuft sich auf 30h mit einem Nettogehalt von 1722€. Im September habe ich jedoch 36h gearbeitet was ein Nettogehalt von 2022€ entspricht. Auc ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...