Frage: Bezahlung von Mehrarbeit

Liebe Frau RA Bäder, Ich arbeite nach der Elternzeit in einer kleinen Ambulanten Pflege (ohne tövd Vertrag). Teilzeit 20Std in der Woche. Im Arbeitsvertrag steht ich muss Mehrarbeit leisten, aber nichts darüber wieviel max. und wie ich hierfür entlohnt werde. Ich möchte gerne wissen, wieviel ich max. extra arbeiten muss u ob mir ein Lohn für jede Mehrarbeitsstunde zusteht?!Gibt es sogar vielleicht einen Zuschlag? Einen Freizeitausgleich möchte ich nicht, sondern das Geld. Liebe Grüße fleur

von fleur.mangoo am 08.08.2019, 22:11



Antwort auf: Bezahlung von Mehrarbeit

Hallo, das sind dann Überstunden. Im Re­gel­fall sind Über­stun­den zusätz­lich zu be­zah­len. Sie können nur dann durch Frei­zeit­aus­gleich aus­ge­gli­chen wer­den, wenn der Ar­beit­neh­mer da­mit im kon­kre­ten Ein­zel­fall ein­ver­stan­den ist oder wenn sich der Ar­beit­ge­ber die­se Möglich­keit des Über­stun­den­ab­baus im Ar­beits­ver­trag vor­be­hal­ten hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2019



Antwort auf: Bezahlung von Mehrarbeit

In unserer Branche ist es üblich, das sowas im Vertrag steht. Und ob Du Geld bekommst oder sag in Freizeit ausgeglichen wird, ist glaub ich keine Frage des Wollens vom Arbeitnehmer.

von Fru am 08.08.2019, 23:47



Antwort auf: Bezahlung von Mehrarbeit

Ob Mehrarbeit in Geld oder Freizeitausgleich erfolgt, kann man sich nicht aussuchen. Und solche Passagen im Vertrag sind üblich.

Mitglied inaktiv - 09.08.2019, 08:12



Antwort auf: Bezahlung von Mehrarbeit

Es steht gar nichts im Vertrag was mit der Mehrarbeit ist. Also nur das welche zu leisten ist, aber nicht was, man dafür bekommt. Im Krankenhaus gab es Geld für jede einzelne ExtraStd.. Freizeitausgleich möchte ich nicht, ich gehe ja Arbeiten, um Geld zu verdienen.

von fleur.mangoo am 09.08.2019, 18:47



Antwort auf: Bezahlung von Mehrarbeit

Das ArbZG sieht ganz klar vor, dass Mehrarbeit mit Freizeit wieder auszugleichen ist. Wenn du mehr arbeitest als vertraglich vereinbart kannst du das in einem Zeitraum von einem halben Jahr wieder als Freizeit nehmen. So ist das normalerweise. Wenn der AG einwilligt, dir die Überstunden zu bezahlen statt Freizeitausgleich, ist das dann auch ok. Muss er aber nicht. Wollte er dauerhaft von dir mehr als die vereinbarten Stunden, dann hätte er dir ja einen Vertrag über mehr Stunden anbieten können.

Mitglied inaktiv - 09.08.2019, 20:16



Antwort auf: Bezahlung von Mehrarbeit

Wenn du jetzt nach der ez jetzt dort arbeitest, wirst du unter Umständen froh sein, ein paar Überstunden zu haben. Nämlich wenn das Kind krank ist :-)

Mitglied inaktiv - 09.08.2019, 20:28



Antwort auf: Bezahlung von Mehrarbeit

Im Vertrag muss die max. Anzahl der zu leistenden Überstunden geregelt sein. Einfach zu sagen "Mehrarbeit kann angeordnet werden" geht nicht (außer bei Führungspersonal, wo Mehrabeit per Klausel mit dem Gehalt abgegolten sein kann). Es gibt kein meines Wissens nach kein Gesetz, in dem konkret steht, dass Mehrarbeit mit Freizeit auszugleichen ist und auch nicht zwingend bezahlt werden muss. Das bedarf eigentlich auch einer vertraglichen Regelung oder Ansprache mit dem AG. Oder aber, der Ausgleich in Freizeit/Gehalt ist üblich in diesem Unternehmen/Branche und damit stillschweigend vereinbart. "Ein allgemeiner Rechtssatz, dass Überstunden immer zu vergüten sind, existiert nicht. Ist die Vergütung von Überstunden also nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, zieht die Rechtsprechung zur Klärung einer Vergütungspflicht den § 612 Abs. 1 BGB heran. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Maßgeblich ist also die so genannte objektive Vergütungserwartung des Arbeitnehmers."

von cube am 10.08.2019, 10:06



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