Heike590
Hallo Frau Bader, aktuell befasse ich mich mit dem Elterngeld Plus. Zu mir: Angestellte : Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit Minijob: 450 € (erst seit Juni 2021) Anlage G; Einkommensteuer: Einnahmen aus einer Beteiligung am Windpark (seit 2012) Auszahlungen einmal im Sommer und einmal im Winter jedes Jahr. Unser erstes Baby hat das vorraussichtliche Geburtsdatum : 30.12.2021 Angenommen das Baby kommt noch im Dezember 2021 - Berechnung des Elterngeldes anhand des Steuerbescheides 2020? Angenommen das Baby kommt im Januar 2022 - Berechnung des Elterngeldes anhand des Steuerbescheides 2021 plus Anrechnung Minijob? Wir wollten gerne ein 2. Kind bekommen, das zeitnah geschehen soll. Wenn ich nun 2 Jahre Elterngeld Plus beantrage, das 2. Baby z.B. im Juli 2023 geboren wird, wird dann der Steuerbescheid 2020 bzw. 2021 berücksichtigt, je nachdem, wann das 1. Baby nun geboren wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, 1. Es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. 2. Sie können dann ausklammern, wenn Sie wollen. Je nachdem, wie es besser ist. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich bin als Tagesmutter tätig und habe derzeit meine Wochenstunden auf 20 Std reduziert, da ich im August letzten Jahres erneut Mutter geworden bin. Dadurch bekomme ich nun Geld für zwei Tageskinder und das Elterngeld. Wenn ich von dem Geld was ich vom Jugendamt dafür bekomme die Betriebskostenpauschale abziehe erhalte ich ja ...
hallo frau bader, ich bin komponist und musikproduzent und beziehe alle 3 monate tantiemen von der gema und lizenzen von plattenfirmen. das sind meine haupteinnahmequellen. zählen diese einnahmen bei der berechnung des elterngeldes ? ich werde ja in der elternzeit viel weniger arbeiten und das wirkt sich natürlich auf zukünftige auszahlungen aus ...
Guten Tag, ich beziehe momentan Elterngeld bis 7.01.2022. Um die 1250 Euro sind es. Ab Mai oder Juni werde ich Besitzer einer Photovoltaikanlage sein, die dann Einnahmen bringen wird. Diese Einnahmen werden ja noch auf mein diesjähriges Elterngeld angerechnet und ich muss dann eine Zurückzahlung machen. Können Sie ungefähr sagen, wie viel das in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mitte November erwarten wir unser zweites Kind. Am 15.09.2021 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund unvorhergesehener privater Herausforderungen werde ich bis zur Geburt des Kindes wider Erwarten nunaber wahrscheinlich doch noch keine gewerblichen Einnahmen haben (lediglich Verluste aufgrund entstandener Kosten). Könn ...
Sehr geehrter Frau Bader, ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen. Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten. Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mi ...
Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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