kalif
hallo frau bader, ich bin komponist und musikproduzent und beziehe alle 3 monate tantiemen von der gema und lizenzen von plattenfirmen. das sind meine haupteinnahmequellen. zählen diese einnahmen bei der berechnung des elterngeldes ? ich werde ja in der elternzeit viel weniger arbeiten und das wirkt sich natürlich auf zukünftige auszahlungen aus. ich bekomme dann natürlich auch ausschüttungen während der elternzeit. reicht es, wenn ich meine zeiten in monate ohne gema - und lizenz-ausschüttungen lege ? Mit freundlichen Grüßen kai
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Jede Einnahme wird aber gegengerechnet. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, aktuell befasse ich mich mit dem Elterngeld Plus. Zu mir: Angestellte : Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit Minijob: 450 € (erst seit Juni 2021) Anlage G; Einkommensteuer: Einnahmen aus einer Beteiligung am Windpark (seit 2012) Auszahlungen einmal im Sommer und einmal im Winter jedes Jahr. Unser erstes Baby hat ...
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