Ailujj
Guten Tag, ich beziehe momentan Elterngeld bis 7.01.2022. Um die 1250 Euro sind es. Ab Mai oder Juni werde ich Besitzer einer Photovoltaikanlage sein, die dann Einnahmen bringen wird. Diese Einnahmen werden ja noch auf mein diesjähriges Elterngeld angerechnet und ich muss dann eine Zurückzahlung machen. Können Sie ungefähr sagen, wie viel das insgesamt sein wird? Ich kann es gar nicht abschätzen. Sind es 100 Euro insgesamt oder 3000? Mir ist bewusst, dass es natürlich auf die Details ankommt, aber nur so ungefähr. Und stimmt es, dass beim nächsten Kind, wenn es 2023 kommt, das Jahr 2022 dann nicht zählt, da ich bis 7. Januar Elterngeld bekomme? Herzlichen Dank und freundliche Grüße Ailujj
Hallo, ich kann es noch nicht einmal ungefähr sagen, weil ich ja schon gar nicht die Höhe der Erträge kenne. Ansonsten zählt beim nächsten Kind wegen der Mischeinkünfte als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr . Man kann aber auf Antrag all die Kalenderjahre ausklammern, in denen man MG oder Eg (bis zum 14 Lebensmonat) bekommen hat. Liebe Grüße NB
Felica
Bist du noch länger daheim? Dann würde ich das Basis-EG in EG Plus ändern. Damit dürften die Einnahmen dann keine Rolle mehr spielen. Riesen Summen werden das ja kaum sein. Ansonsten wird dir das hier kaum jemand sagen können weil viel zu wenig Infos. Würde da mal bei der EG-Kasse anrufen und nachfragen. Wegen zweitem Kind, da ist es grundsätzlich so das wenn keine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, wieder die 12 Monate vor Geburt gelten. Wobei eben die Monate in denen Du Mutterschaftsgeld bezogen hast und die ersten bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden würden. Heißt, auch ohne die Photovoltaikanlage würdest du aktuell noch das gleiche EG beim zweiten Kind bekommen wie beim ersten mit etwas Planung. Die beiden Kinder dürften halt nicht weiter auseinander sein wie ca 17 Monate. Ca deshalb weil es ja bei einem günstigen Mutterschutz sogar 3 Monate sein können welche ausgeklammert werden, nicht nur 2 und es zudem Geschwisterbonus gibt. Und es eine Rolle spielt ob du 12 oder 14 Monate EG bekommst. Nun ändert es sich bei dir aber auf Mischeinkunft, und damit gelten nicht mehr die 12 Monate, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes. Sollte das Kind also 2023 kommen, wäre wirklich 2022 der Maßstab. Da du aber die Jahre auf Antrag ausklammern lassen kannst in denen du entweder die ersten 14 Monate EG erhalten hast oder Mutterschaftsleistungen, oder schwangerschaftsbedingtes Krankengeld, könntest du auf bis 2019 zurückgehen. Den 2020 beziehst du noch EG, 2021 sowieso und wenn das Kind im Januar 2021 geboren wurde, hat dein Mutterschutz sicherlich in 2020 angefangen. Damit wärst du bei 2019 als Berechnungsgrundlage. Das allerdings nur auf Antrag.
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