Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Elterngeld mit Einnahmen aus der Photovoltaikanlage berechnet?

Frage: Wie wird das Elterngeld mit Einnahmen aus der Photovoltaikanlage berechnet?

Ailujj

Beitrag melden

Guten Tag, ich beziehe momentan Elterngeld bis 7.01.2022. Um die 1250 Euro sind es. Ab Mai oder Juni werde ich Besitzer einer Photovoltaikanlage sein, die dann Einnahmen bringen wird. Diese Einnahmen werden ja noch auf mein diesjähriges Elterngeld angerechnet und ich muss dann eine Zurückzahlung machen. Können Sie ungefähr sagen, wie viel das insgesamt sein wird? Ich kann es gar nicht abschätzen. Sind es 100 Euro insgesamt oder 3000? Mir ist bewusst, dass es natürlich auf die Details ankommt, aber nur so ungefähr. Und stimmt es, dass beim nächsten Kind, wenn es 2023 kommt, das Jahr 2022 dann nicht zählt, da ich bis 7. Januar Elterngeld bekomme? Herzlichen Dank und freundliche Grüße Ailujj


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich kann es noch nicht einmal ungefähr sagen, weil ich ja schon gar nicht die Höhe der Erträge kenne. Ansonsten zählt beim nächsten Kind wegen der Mischeinkünfte als Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr . Man kann aber auf Antrag all die Kalenderjahre ausklammern, in denen man MG oder Eg (bis zum 14 Lebensmonat) bekommen hat. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Bist du noch länger daheim? Dann würde ich das Basis-EG in EG Plus ändern. Damit dürften die Einnahmen dann keine Rolle mehr spielen. Riesen Summen werden das ja kaum sein. Ansonsten wird dir das hier kaum jemand sagen können weil viel zu wenig Infos. Würde da mal bei der EG-Kasse anrufen und nachfragen. Wegen zweitem Kind, da ist es grundsätzlich so das wenn keine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, wieder die 12 Monate vor Geburt gelten. Wobei eben die Monate in denen Du Mutterschaftsgeld bezogen hast und die ersten bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden würden. Heißt, auch ohne die Photovoltaikanlage würdest du aktuell noch das gleiche EG beim zweiten Kind bekommen wie beim ersten mit etwas Planung. Die beiden Kinder dürften halt nicht weiter auseinander sein wie ca 17 Monate. Ca deshalb weil es ja bei einem günstigen Mutterschutz sogar 3 Monate sein können welche ausgeklammert werden, nicht nur 2 und es zudem Geschwisterbonus gibt. Und es eine Rolle spielt ob du 12 oder 14 Monate EG bekommst. Nun ändert es sich bei dir aber auf Mischeinkunft, und damit gelten nicht mehr die 12 Monate, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes. Sollte das Kind also 2023 kommen, wäre wirklich 2022 der Maßstab. Da du aber die Jahre auf Antrag ausklammern lassen kannst in denen du entweder die ersten 14 Monate EG erhalten hast oder Mutterschaftsleistungen, oder schwangerschaftsbedingtes Krankengeld, könntest du auf bis 2019 zurückgehen. Den 2020 beziehst du noch EG, 2021 sowieso und wenn das Kind im Januar 2021 geboren wurde, hat dein Mutterschutz sicherlich in 2020 angefangen. Damit wärst du bei 2019 als Berechnungsgrundlage. Das allerdings nur auf Antrag.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...