Schäfchen89
Sehr geehrte Frau Bader, Mitte November erwarten wir unser zweites Kind. Am 15.09.2021 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund unvorhergesehener privater Herausforderungen werde ich bis zur Geburt des Kindes wider Erwarten nunaber wahrscheinlich doch noch keine gewerblichen Einnahmen haben (lediglich Verluste aufgrund entstandener Kosten). Können Sie mir sagen, was das für den Elterngeld-Bemessungszeitraum bedeutet? Werde ich trotzdem behandelt wie bei einer selbstständigen Tätigkeit (Zeitraum also abgeschlossenes Steuerjahr 2020) oder zählen die 12 Monate vor Geburt? Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antwort!
Hallo, Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie die letzten 12 Mo oder das letzte Kalenderjahr nehmen. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn der Gewinn in den Monaten Januar 2021 bis November 2021 im Schnitt (!) 35 EUR oder höher ausgefallen ist, wirst du aus der Selbstständigkeit berechnet. Liegt der (positive) Durchschnitt unter 35 EUR (oder du hast insgesamt einen Verlust erwirtschaftet), darfst du dir aussuchen, ob stattdessen die regulären 12 Monate genutzt werden sollen.
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Sehr geehrter Frau Bader, ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen. Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten. Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mi ...
Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her ...
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