Bemessungszeitraum Elterngeld bei neu angemeldetem Gewerbe (ohne Einnahmen)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld bei neu angemeldetem Gewerbe (ohne Einnahmen)

Sehr geehrte Frau Bader, Mitte November erwarten wir unser zweites Kind. Am 15.09.2021 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund unvorhergesehener privater Herausforderungen werde ich bis zur Geburt des Kindes wider Erwarten nunaber wahrscheinlich doch noch keine gewerblichen Einnahmen haben (lediglich Verluste aufgrund entstandener Kosten). Können Sie mir sagen, was das für den Elterngeld-Bemessungszeitraum bedeutet? Werde ich trotzdem behandelt wie bei einer selbstständigen Tätigkeit (Zeitraum also abgeschlossenes Steuerjahr 2020) oder zählen die 12 Monate vor Geburt? Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antwort!

von Schäfchen89 am 17.10.2021, 20:17



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei neu angemeldetem Gewerbe (ohne Einnahmen)

Hallo, Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie die letzten 12 Mo oder das letzte Kalenderjahr nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2021



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei neu angemeldetem Gewerbe (ohne Einnahmen)

Wenn der Gewinn in den Monaten Januar 2021 bis November 2021 im Schnitt (!) 35 EUR oder höher ausgefallen ist, wirst du aus der Selbstständigkeit berechnet. Liegt der (positive) Durchschnitt unter 35 EUR (oder du hast insgesamt einen Verlust erwirtschaftet), darfst du dir aussuchen, ob stattdessen die regulären 12 Monate genutzt werden sollen.

von Dojii am 18.10.2021, 08:52



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