Schäfchen89
Sehr geehrte Frau Bader, Mitte November erwarten wir unser zweites Kind. Am 15.09.2021 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund unvorhergesehener privater Herausforderungen werde ich bis zur Geburt des Kindes wider Erwarten nunaber wahrscheinlich doch noch keine gewerblichen Einnahmen haben (lediglich Verluste aufgrund entstandener Kosten). Können Sie mir sagen, was das für den Elterngeld-Bemessungszeitraum bedeutet? Werde ich trotzdem behandelt wie bei einer selbstständigen Tätigkeit (Zeitraum also abgeschlossenes Steuerjahr 2020) oder zählen die 12 Monate vor Geburt? Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antwort!
Hallo, Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie die letzten 12 Mo oder das letzte Kalenderjahr nehmen. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn der Gewinn in den Monaten Januar 2021 bis November 2021 im Schnitt (!) 35 EUR oder höher ausgefallen ist, wirst du aus der Selbstständigkeit berechnet. Liegt der (positive) Durchschnitt unter 35 EUR (oder du hast insgesamt einen Verlust erwirtschaftet), darfst du dir aussuchen, ob stattdessen die regulären 12 Monate genutzt werden sollen.
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hallo frau bader, ich bin komponist und musikproduzent und beziehe alle 3 monate tantiemen von der gema und lizenzen von plattenfirmen. das sind meine haupteinnahmequellen. zählen diese einnahmen bei der berechnung des elterngeldes ? ich werde ja in der elternzeit viel weniger arbeiten und das wirkt sich natürlich auf zukünftige auszahlungen aus ...
Guten Tag, ich beziehe momentan Elterngeld bis 7.01.2022. Um die 1250 Euro sind es. Ab Mai oder Juni werde ich Besitzer einer Photovoltaikanlage sein, die dann Einnahmen bringen wird. Diese Einnahmen werden ja noch auf mein diesjähriges Elterngeld angerechnet und ich muss dann eine Zurückzahlung machen. Können Sie ungefähr sagen, wie viel das in ...
Hallo Frau Bader, aktuell befasse ich mich mit dem Elterngeld Plus. Zu mir: Angestellte : Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit Minijob: 450 € (erst seit Juni 2021) Anlage G; Einkommensteuer: Einnahmen aus einer Beteiligung am Windpark (seit 2012) Auszahlungen einmal im Sommer und einmal im Winter jedes Jahr. Unser erstes Baby hat ...
Sehr geehrter Frau Bader, ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen. Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten. Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mi ...
Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
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