minchen1980
Hallo Frau Bader, ich bin als Tagesmutter tätig und habe derzeit meine Wochenstunden auf 20 Std reduziert, da ich im August letzten Jahres erneut Mutter geworden bin. Dadurch bekomme ich nun Geld für zwei Tageskinder und das Elterngeld. Wenn ich von dem Geld was ich vom Jugendamt dafür bekomme die Betriebskostenpauschale abziehe erhalte ich ja mein steuerpflichtiges Einkommen. Mein Mann verdient ebenfalls. Muss ich bei der Berechnung der Steuern das Elterngeld meinem steuerpflichtigem Einkommen hinzurechnen oder wie funktioniert die Berechnung? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage. Viele Grüße Minchen1980
Hallo, das EG fällt unter den Progressionsvorbehalt. Es wird nicht mit versteuert, man zahlt aber für den reste inen höheren Satz. Liebe Grüße NB
desireekk
Die Antwort ist: indirekt ja Das Stichwort zur Suche lautet: Progressionsvorbehalt. EG ist nicht direkt steuerpflichtig, erhöhr aber den Steuersatz des sonstigen Einkommens Gruss Désirée
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hallo frau bader, ich bin komponist und musikproduzent und beziehe alle 3 monate tantiemen von der gema und lizenzen von plattenfirmen. das sind meine haupteinnahmequellen. zählen diese einnahmen bei der berechnung des elterngeldes ? ich werde ja in der elternzeit viel weniger arbeiten und das wirkt sich natürlich auf zukünftige auszahlungen aus ...
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Hallo Frau Bader, aktuell befasse ich mich mit dem Elterngeld Plus. Zu mir: Angestellte : Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit Minijob: 450 € (erst seit Juni 2021) Anlage G; Einkommensteuer: Einnahmen aus einer Beteiligung am Windpark (seit 2012) Auszahlungen einmal im Sommer und einmal im Winter jedes Jahr. Unser erstes Baby hat ...
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Sehr geehrter Frau Bader, ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen. Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten. Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mi ...
Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her ...
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Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
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