minchen1980
Hallo Frau Bader, ich bin als Tagesmutter tätig und habe derzeit meine Wochenstunden auf 20 Std reduziert, da ich im August letzten Jahres erneut Mutter geworden bin. Dadurch bekomme ich nun Geld für zwei Tageskinder und das Elterngeld. Wenn ich von dem Geld was ich vom Jugendamt dafür bekomme die Betriebskostenpauschale abziehe erhalte ich ja mein steuerpflichtiges Einkommen. Mein Mann verdient ebenfalls. Muss ich bei der Berechnung der Steuern das Elterngeld meinem steuerpflichtigem Einkommen hinzurechnen oder wie funktioniert die Berechnung? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage. Viele Grüße Minchen1980
Hallo, das EG fällt unter den Progressionsvorbehalt. Es wird nicht mit versteuert, man zahlt aber für den reste inen höheren Satz. Liebe Grüße NB
desireekk
Die Antwort ist: indirekt ja Das Stichwort zur Suche lautet: Progressionsvorbehalt. EG ist nicht direkt steuerpflichtig, erhöhr aber den Steuersatz des sonstigen Einkommens Gruss Désirée
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hallo frau bader, ich bin komponist und musikproduzent und beziehe alle 3 monate tantiemen von der gema und lizenzen von plattenfirmen. das sind meine haupteinnahmequellen. zählen diese einnahmen bei der berechnung des elterngeldes ? ich werde ja in der elternzeit viel weniger arbeiten und das wirkt sich natürlich auf zukünftige auszahlungen aus ...
Guten Tag, ich beziehe momentan Elterngeld bis 7.01.2022. Um die 1250 Euro sind es. Ab Mai oder Juni werde ich Besitzer einer Photovoltaikanlage sein, die dann Einnahmen bringen wird. Diese Einnahmen werden ja noch auf mein diesjähriges Elterngeld angerechnet und ich muss dann eine Zurückzahlung machen. Können Sie ungefähr sagen, wie viel das in ...
Hallo Frau Bader, aktuell befasse ich mich mit dem Elterngeld Plus. Zu mir: Angestellte : Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit Minijob: 450 € (erst seit Juni 2021) Anlage G; Einkommensteuer: Einnahmen aus einer Beteiligung am Windpark (seit 2012) Auszahlungen einmal im Sommer und einmal im Winter jedes Jahr. Unser erstes Baby hat ...
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Sehr geehrter Frau Bader, ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen. Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten. Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mi ...
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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