Hallo Frau Bader,
erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Da ich nicht ganz sicher bin, ob Sie meine Situation/Frage (siehe unten) richtig verstanden haben, muss ich nochmal nachfragen:
Ich beziehe das Elterngeld bis zum 14.4. und dann erst wieder ab dem 15.6.
In dem 450-€-Job werde ich nur in der Zwischenzeit, also vom 15.4. bis zum 14.6. tätig sein.
1. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Einnahmen aus diesem 450-€-Job nicht auf das Elterngeld angerechnet werden - also nichts vom Elterngeld abgezogen wird, da ich in dieser Zeit doch kein Elterngeld empfange. Ist das richtig?
2. Meine Frage ist nun, ob ich in den Monaten April und Juni volle 450€ verdienen darf, wenn ich diese jeweils in der Monatshälfte verdiene, in der ich kein Elterngeld bekomme. Also ich meine, wird mir wegen dieser 450€ nichts vom Elterngeld abgezogen, das ich in der jeweils anderen Monatshäfte bekomme?
Besten Dank für Ihre Weiterhilfe!
Guten Tag Frau Bader,
ich habe in meinem Elterngeldbezugszeitraum eine Pause von zwei Monaten, vom 15.4. bis zum 15.6., und möchte während dieser Pause in meinem 450-€-Job tätig sein.
Nun ist meine Frage, ob ich in allen drei Monaten April, Mai und Juni 450€ verdienen darf oder ob ich in den Monaten April und Juni jeweils nur den halben Betrag verdienen darf, damit nichts vom Elterngeld abgezogen wird, da ich ja bis zum 14.4. und ab dem 15.6. Elterngeld empfange.
Können Sie mir hier weiterhelfen?
Besten Dank!
von
Samsone
am 12.04.2021, 21:40
Antwort auf:
Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II
Hallo,
ja, ich bin davon ausgegangen, dass Sie den ganzen Monat arbeiten.
Wichtig bei der Abrechnung in Ihrem Fall ist, dass explizit der Zeitraum, für den Sie es bezogen haben, draufsteht, da ja ansonsten die 450 € für den ganzen Monat gelten und berücksichtigt werden.
Außerdem, und da bin ich ehrlich gesagt überfragt, das müsste die Lohnbuchhaltung wissen, stellt sich dann die Frage, ob Sie überhaupt 450 € in 14 Tagen verdienen dürfen oder ob dann der doppelte Betrag auf den Monat hochgerechnet wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2021
Antwort auf:
Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II
Du verlierst hierbei aber die SV-rechtliche Seite aus dem Auge: 450,-- Euro/Kalendermonat sind steuer- und sv-frei (was du ja vermutlich möchtest), wenn du 450,-- Euro innerhalb von 2 Wochen verdienst, zahlst du 'Abgaben!
von
KielSprotte
am 13.04.2021, 07:29
Antwort auf:
Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II
Du musst in Lebensmonaten denken. Sprich immer vom 15. eines Monats bis zum 14. des nächsten.
Das muss dann auch so auf der Abrechnung stehen. Also, dass du die 450 EUR bspw. im April vom 15,04. bis 30.04. verdient hast.
Läuft die Abrechnung allerdings (wie sonst auch) normal vom 01.04. bis 30.04. dann wird das Geld auch anteilig auf den 01.04. bis 14.04. angerechnet, egal wann du die Stunden in dem Monat tatsächlich geleistet hast (da der Lohn für den ganzen April gezahlt wird).
Am besten wäre es daher tatsächlich, wenn die Tätigkeit auf den Abrechnungen auch nur vom 15,04 bis 14.06 läuft - dann hast du kein Problem zu beweisen, wann du das Geld tatsächlich verdient hast.
von
Dojii
am 13.04.2021, 08:03