Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II

Hallo Frau Bader, erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort. Da ich nicht ganz sicher bin, ob Sie meine Situation/Frage (siehe unten) richtig verstanden haben, muss ich nochmal nachfragen: Ich beziehe das Elterngeld bis zum 14.4. und dann erst wieder ab dem 15.6. In dem 450-€-Job werde ich nur in der Zwischenzeit, also vom 15.4. bis zum 14.6. tätig sein. 1. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Einnahmen aus diesem 450-€-Job nicht auf das Elterngeld angerechnet werden - also nichts vom Elterngeld abgezogen wird, da ich in dieser Zeit doch kein Elterngeld empfange. Ist das richtig? 2. Meine Frage ist nun, ob ich in den Monaten April und Juni volle 450€ verdienen darf, wenn ich diese jeweils in der Monatshälfte verdiene, in der ich kein Elterngeld bekomme. Also ich meine, wird mir wegen dieser 450€ nichts vom Elterngeld abgezogen, das ich in der jeweils anderen Monatshäfte bekomme? Besten Dank für Ihre Weiterhilfe! Guten Tag Frau Bader, ich habe in meinem Elterngeldbezugszeitraum eine Pause von zwei Monaten, vom 15.4. bis zum 15.6., und möchte während dieser Pause in meinem 450-€-Job tätig sein. Nun ist meine Frage, ob ich in allen drei Monaten April, Mai und Juni 450€ verdienen darf oder ob ich in den Monaten April und Juni jeweils nur den halben Betrag verdienen darf, damit nichts vom Elterngeld abgezogen wird, da ich ja bis zum 14.4. und ab dem 15.6. Elterngeld empfange. Können Sie mir hier weiterhelfen? Besten Dank!

von Samsone am 12.04.2021, 21:40



Antwort auf: Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II

Hallo, ja, ich bin davon ausgegangen, dass Sie den ganzen Monat arbeiten. Wichtig bei der Abrechnung in Ihrem Fall ist, dass explizit der Zeitraum, für den Sie es bezogen haben, draufsteht, da ja ansonsten die 450 € für den ganzen Monat gelten und berücksichtigt werden. Außerdem, und da bin ich ehrlich gesagt überfragt, das müsste die Lohnbuchhaltung wissen, stellt sich dann die Frage, ob Sie überhaupt 450 € in 14 Tagen verdienen dürfen oder ob dann der doppelte Betrag auf den Monat hochgerechnet wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2021



Antwort auf: Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II

Du verlierst hierbei aber die SV-rechtliche Seite aus dem Auge: 450,-- Euro/Kalendermonat sind steuer- und sv-frei (was du ja vermutlich möchtest), wenn du 450,-- Euro innerhalb von 2 Wochen verdienst, zahlst du 'Abgaben!

von KielSprotte am 13.04.2021, 07:29



Antwort auf: Einnahmen während Pause des Elterngeldbezugszeitraums II

Du musst in Lebensmonaten denken. Sprich immer vom 15. eines Monats bis zum 14. des nächsten. Das muss dann auch so auf der Abrechnung stehen. Also, dass du die 450 EUR bspw. im April vom 15,04. bis 30.04. verdient hast. Läuft die Abrechnung allerdings (wie sonst auch) normal vom 01.04. bis 30.04. dann wird das Geld auch anteilig auf den 01.04. bis 14.04. angerechnet, egal wann du die Stunden in dem Monat tatsächlich geleistet hast (da der Lohn für den ganzen April gezahlt wird). Am besten wäre es daher tatsächlich, wenn die Tätigkeit auf den Abrechnungen auch nur vom 15,04 bis 14.06 läuft - dann hast du kein Problem zu beweisen, wann du das Geld tatsächlich verdient hast.

von Dojii am 13.04.2021, 08:03



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie wird das Elterngeld mit Einnahmen aus der Photovoltaikanlage berechnet?

Guten Tag, ich beziehe momentan Elterngeld bis 7.01.2022. Um die 1250 Euro sind es. Ab Mai oder Juni werde ich Besitzer einer Photovoltaikanlage sein, die dann Einnahmen bringen wird. Diese Einnahmen werden ja noch auf mein diesjähriges Elterngeld angerechnet und ich muss dann eine Zurückzahlung machen. Können Sie ungefähr sagen, wie viel das in...


Elterngeld und Einnahmen Windpark

Hallo Frau Bader, aktuell befasse ich mich mit dem Elterngeld Plus. Zu mir: Angestellte : Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit Minijob: 450 € (erst seit Juni 2021) Anlage G; Einkommensteuer: Einnahmen aus einer Beteiligung am Windpark (seit 2012) Auszahlungen einmal im Sommer und einmal im Winter jedes Jahr. Unser erstes Baby hat...


Bemessungszeitraum Elterngeld bei neu angemeldetem Gewerbe (ohne Einnahmen)

Sehr geehrte Frau Bader, Mitte November erwarten wir unser zweites Kind. Am 15.09.2021 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund unvorhergesehener privater Herausforderungen werde ich bis zur Geburt des Kindes wider Erwarten nunaber wahrscheinlich doch noch keine gewerblichen Einnahmen haben (lediglich Verluste aufgrund entstandener Kosten). Könn...


Einnahmen in Mutterschutz und Elternzeit

Sehr geehrte Frau RA Bader, îch habe eine Frage zur Mutterschutzzeit. Ich bin in einem normalen Angestelltenverhältnis. Zusätzlich habe ich ein Kleingewerbe. Werden Einnahmen aus meinem Kleingewerbe, die ich im Mutterschutz erwirtschafte vom Mutterschaftsgeld abgezogen? Kann ich im Mutterschutz vor der Geburt also noch Kleingewerbe-Rechnungen sc...


Mutterschutz: Werden Einnahmen angerechnet?

Hallo Frau Bader, ich bin freiberuflich als Einzelunternehmerin selbstständig. Mein Mutterschutz beginnt in Kürze. Ich habe keine fest eingestellten Mitarbeiter. Meine Dienstleistungen können jedoch während des Mutterschutzes von einem Praktikanten eines meiner Netzwerkpartners abgedeckt werden. Bedeutet: Mein Einzelunternehmen erzielt Einn...


Haben AIRBNB-Einnahmen Auswirkungen auf das Elterngeld?

Sehr geehrter Frau Bader, ich werde ab Dezember diesen Jahres Elterngeld beziehen. Im Sommer, möchten mein Mann und ich unsere Wohnung über Airbnb vermieten. Haben die Einkünfte Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds? Gelten die Einkünfte als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und mi...


Zählen Airbnb-Einnahmen zum Einkommen, nach dem Elterngeld berechnet wird?

Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her...


Nebengewerbliche Einnahmen während des Elterngeldbezugs

Guten Tag, ich bin in einem Angestelltenverhältnis tätig, betreibe aber ein Nebengewerbe. Über dieses Nebengewerbe erziele ich auf zwei Weisen Einkommen: a) durch die Durchführung von Online-Kursen für Universitäten und andere Institutionen, b) durch den Verkauf von bereits veröffentlichten Büchern. Die Bücher werden automatisch ohne mein Zutun ...


Pause zwischen Mutterschutz und Elterngeld?

Guten Tag Frau Bader, mir stellt sich die Frage, ob es möglich ist, zwischen Mutterschutz (und Bezug des Mutterschutzlohns) und Bezug des Elterngelds eine Pause zu machen. Hintergrund ist, dass mein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zwei Monate freiwillig "Elterngeld" in Höhe des üblichen Lohns zahlt. Nach meinem Verständnis ist ein Verschieben...


Erneute Elternzeit nach Pause

Guten Tag Frau Bader, unser drittes Kind ist im Juli 2021 geboren und ich hatte im Anschluss an den Mutterschutz 24 Monate Elternzeit. Seit Ende September arbeite ich wieder an meiner alten Dienststelle. Nun kam bei mir aber die Frage auf, ob ich von jetzt an bis zum 8. Geburtstag unseres Kindes, jederzeit nochmal das Recht hätte, die let...