Melanie1987Li
Hallo Frau Bader, ich bin freiberuflich als Einzelunternehmerin selbstständig. Mein Mutterschutz beginnt in Kürze. Ich habe keine fest eingestellten Mitarbeiter. Meine Dienstleistungen können jedoch während des Mutterschutzes von einem Praktikanten eines meiner Netzwerkpartners abgedeckt werden. Bedeutet: Mein Einzelunternehmen erzielt Einnahmen, ich arbeite nicht und bin komplett raus aus dem Geschäft, ein unentgeltlich arbeitender Praktikant übernimmt meine Dienstleistungen. Werden die Einnahmen auf das bezogene Mutterschaftsgeld trotz meiner kompletten Abwesenheit angerechnet? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Lg
Hallo, welches Mutterschaftsgeld? Sie sind doch selbständig. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Als Selbstständige hast du keinen Mutterschutz.
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