Hallo Frau Bader,
Ich habe am 01.05 entbunden. Mein Mutterschutz wäre ab dem 02.05 gewesen. Verfallen die 12 Wochen Mutterschutz (4 Wochen zzgl. wegen Frühgeburt) jetzt? Oder kann ich diese noch nachholen? Ich würde gerne 18 Monate in Elternzeit gehen. Wann würde die Elternzeit beginnen bzw. enden?
Vielen Dank!
von
Nessa1004
am 15.05.2018, 23:19
Antwort auf:
Wird der Mutterschutz bei einer Frühgeburt angerechnet? Wann beginnt dann die Ez
Hallo,
Sie haben Anspruch auf 6 Wo vorher und 12 Wo nachher (wenn es eine attestierte Frühgeburt ist). Die nicht genommene Zeit wird einfach hinten dran gehängt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2018
Antwort auf:
Wird der Mutterschutz bei einer Frühgeburt angerechnet? Wann beginnt dann die Ez
Du hast jetzt den vollen 18 Wochen Mutterschutz nach der Geburt des Kindes, also die 6 Wochen vor Geburt und die 12 Wochen nach Geburt. Das müsste dir deine Krankenkasse aber noch separat bescheinigen.
Die Elternzeit beginnt rechtlich gesehen mit Endes deines Mutterschutzes. Aber der Mutterschutz wird von deiner zur Verfügung Elternzeit abgezogen.
Man kann also sagen, die Elternzeit beginnt mit Geburt des Kindes.
von
Dojii
am 16.05.2018, 08:03