kleineRose
Guten Tag Frau Bader, unser drittes Kind ist im Juli 2021 geboren und ich hatte im Anschluss an den Mutterschutz 24 Monate Elternzeit. Seit Ende September arbeite ich wieder an meiner alten Dienststelle. Nun kam bei mir aber die Frage auf, ob ich von jetzt an bis zum 8. Geburtstag unseres Kindes, jederzeit nochmal das Recht hätte, die letzten 12 Monate Elternzeit zu nehmen? Muss ich die am Stück nehmen oder darf man das auch stückeln? Muss der Arbeitgeber mich freistellen oder darf der Antrag abgelehnt werden? Viele Grüße
Hallo, Sie haben nur noch zehn Monate Elternzeit, da die Mutterschaftsmonate zur Elternzeit dazu zählen. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in maximal 3 Zeitabschnitte aufteilen. Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, dürfen es auch mehr sein. Der Arbeitgeber kann jedoch den 3. Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahr des Kindes liegt. Er muss dies innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags tun. Liebe Grüße NB
misses-cat
Du hast nur noch 10 Monate Elternzeit, auch der Mutterschutz zählt dazu , bestes Beispiel nimmt man 3 Jahre Elternzeit ab ab Geburt endet diese immer einen Tag vor dem 3 Geburtstag des Kindes und man hat dann auch keine zwei Monate mehr über
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