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Guten Tag Frau Bader, ich bin sv-pflichtig angestellt (TZ 16 Wochenstunden) und nebenberuflich selbstständig. Ich bin über die TZ GKV versichert. Nun erwarten wir im Mai unser erstes Kind und ich mache mir Gedanken über die Beitragsfreiheit der GKV. Die KK hat avisiert, dass die Beitragsfreiheit erhalten bleibt, wenn die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit 450 EUR nicht überschreiten. So weit, so gut. 1) Ist für die Beitragsfreiheit die in Anspruch genommene ElternZEIT oder das ElternGELD ausschlaggebend? 2) Ist es möglich, (sofern Beitragsfreiheit sich auf Geld bezieht) einen Monat trotz Elternzeit kein Elterngeld zu beziehen, in diesem Monat alle Rechnungen der Selbstständigkeit zu stellen? 3) Ist es möglich, für den o.g. Rechnungsmonat sich freiwillig gesetzlich zu versichern und danach wieder in die beitragsfreie GKV zu rutschen? (weil kein Einkommen mehr aus selbstständiger Tätigkeit) 4) Unter welchen Umständen ist es möglich, bei der Geld-Berechnung nicht das letzte Wirtschaftsjahr sondern das vorletzte angerechnet zu bekommen? Ich war bereits bei der Elterngeldstelle meiner Stadt, allerdings haben die mir nicht wirklich geholfen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Es ist der jeweilige Zufluss im jeweiligen Monat entscheidend 2. Wie soll das klappen, Sie wissen doch gar nicht, ob die Leute dann auch wirklich direkt zahlen 3. Theoretisch ja, aber ob die Versicherung das mitmacht, würde ich vorab klären 4. Gar nicht Liebe Grüße NB
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Hallo Eine Bekannte hatte einen Arbeitsvertrag der 2 Monate nach der Geburt auslief. Sie bezog nun Elterngeld und Unterhalt fürs Kind, Das Elterngeld endet und sie denkt mit Betreuungsunterhalt, Kindergeld und Unterhalt alleine zurecht zu kommen. Aber was ist mit der Krankenkasse ? Elternzeit hat doch nur der, der auch einen AG hat, oder ? ...
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Liebe Frau Bader, ich versuche schon länger in Erfahrung zu bringen, -ob ich während der Elternzeit beitragspflichtig bin wenn mein Mann und ich beide freiwillig Krankenversichert sind, oder ob ich monatlich ca. 180€ zahlen, muss. - Wenn man im Jahr weniger Einkommen als monatlich 435€ hat, dann wäre ich beitragsfrei, außer in der Zeit, die wi ...
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