Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin seit Mai 2006 zusammen mit meiner Tochter (geb. 2003) freiwillig gesetzlich krankenversichert. Mein Mann ist in der freien Heilsfürsorge, von daher können wir nicht über ihn familienversichert sein. Die Beiträge die ich zahle, richten sich nach dem Einkommen meines Mannes; 50 % werden davon zugrunde gelegt. Ich selbst habe kein eigenes Einkommen. In den nächsten Wochen bekomme wir unser zweites Kind. Muss ich dann während der Elternzeit bzw. während des Mutterschutzes die Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Vor 6 Jahren (da war ich allerdings noch "normal" gesetzlich krankenversichert) musste ich während der 3 Jahre Elternzeit nichts zahlen. Vielen Dank im Voraus! Tina
Hallo, Wenn Sie das erste Kind haben, ein zweites Kind nach den Elterngeldmonaten kommt, greift § 2 Abs. 7 BEEG: Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt. Es wird also zurückgegriffen auf die Monate vor der Geburt des ersten Kindes. Liebe Grüsse, NB
SORRY - falsche Frage beantwortet!
Hallo, Freiwillige Mitglieder müssen grundsätzlich weiterhin Beiträge zahlen, ggf. den Mindestbeitrag. Liebe Grüsse, NB
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