S.2023
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein Elterngeld und da ist schon meine erste Frage denn nehmen wir mal an ich werde jetzt bis kurz vor Ende der Elternzeit schwanger beende natürlich sofort die Elternzeit und lande im Beschäftigungsverbot. Kriege ich dann wieder die gesamten zehn Monate das selbe Geld wie in meiner ersten Schwangerschaft denn da wurde ich voll entlohnt bis 2 Monate nach der Schwangerschaft (Beruftsverbot + Mutterschutz). 2. Ich habe nun einen Kita Platz für mein Kind bekommen (August 2025). Wenn ich jetzt wirklich schwanger werden würde dürfen die mir den Platz wieder "wegnehmen"? Ich würde ihn selbstverständlich nicht ganztags abgeben wollen wenn ich die Möglichkeit schon habe! Aber etwa 3-4 Stunden täglich würden ihm vermutlich sehr gut tun. (Soweit ich weiß ist es kein Kindergarten indem nur Kinder mit arbeitspflichtigen Müttern sind). Ich freue mich auf eure Rückmeldung vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Situation. Liebe Grüße!🙏🏼
Hallo, 1. Ab dem ersten Tag nach dem Ende der EZ können Sie ein BV erhalten und dann weiter den Lohn. Sie können nicht die EZ vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen. 2. Sie haben ab dem 1. Geburtstag einen Anspruch auf einen Platz nach Bedarf. Also grds halbtags, nachmittags nur, wenn Sie arbeiten. Liebe Grüße NB
misses-cat
Noch ein Nachtrag zu Frau Bader, wenn du ins BV gehst brauchst du für die Zeit trotzdem eine Betreuung, also wenn dein BV für eine Ganztagesstelle ist brauchst du einen Ganztagesplatz, das kontrollieren mittlerweile die Krankenkassen Haben sie bei mir auch weil ich innerhalbs des BVs das Ende meiner Elternzeit vom Geschwisterkind war und mein alter Vertrag wieder griff ( in Elternzeit habe ich20 Stunden gearbeitet der eigentliche Vertrag gin über 30 Stunden) Ich hatte aber einen Vollzeit Platz in der Kita hab mein Kind aber zb oft um 14 Uhr schon abgeholt Und im BV hast du auch ein Anrecht auf einen Vollzeitplatz, was viele nicht bedenken ist was ist wenn die Schwangerschaft unglücklich endet und du wieder arbeiten musst? Dann muss dein Kind ja auch betreut werden Lg
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