Clea
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gesetzlich pflicht-krankenversichert und mein Mann ist privat krankenversichert. Wir bekommen bald ein Baby und bei einer Infoveranstaltung meines Arbeitgebers hieß es heute, dass ich nur solange ich Elterngeld beziehe, beitragsfrei gesetzl. versichert bleibe. Danach (also idR nach 12 Monaten) müsste ich Beiträge zahlen, die hoch sind weil mein Mann privat versichert ist. Ist das so korrekt? Ich habe gedacht, dass ich solange ich in Elternzeit bin beitragsfrei versichert bin und das unabhängig davon ob ich noch Elterngeld beziehe oder nicht und unabhängig von der Versicherung meines Mannes. Voraussetzung: ich stehe noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis bei meinem bisherigen Arbeitgeber und verdiene nichts. Können Sie mir hierzu etwas sagen? Grüße und Danke, Clea
Hallo, nein, Sie sind beitragsfrei weiter versichert. Das Kind muss bei dem versichert werden, der mehr verdient. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
So war es bei mir immer wie Du schreibst. Drei Jahre pro Kind beitragsfrei sofern man einen AG hat.
Mitglied inaktiv
schau mal unten das fettgedruckte: http://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/mutterschutz-und-ausgleichsverfahren/elternzeit/
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