radieschen
Guten Tag, ich habe 2008/2009 die ersten 14 Monate Elternzeit genommen und beantragt, dass ich 12 Monate der Elternzeit, die bis zum 8. Lebensjahr aufgeschoben werden können, zu einem späteren Zeitpunkt nehmen werde. In der Zwischenzeit habe ich noch eine weitere Elternzeit für ein weiteres Kind 12 Monate in Anspruch genommen. Seit 15 Monaten arbeite ich wieder Teilzeit. Der Arbeitsvertrag wurde entsprechend geändert, d.h. keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, sondern Umwandlung. Nun würde ich gerne das 2008 beantragte aufgeschobene Jahr Elternzeit nehmen. Mein Arbeitgeber ist einverstanden. Allerdings ist nun das Problem, dass ich die Hauptversicherte in der Krankenversicherung bin und mein Mann und die Kinder bei mir mitversichert sind. Die Krankenkasse sagt jedoch, dass man bei einer Inanspruchnahme der Elternzeit, die aufgeschoben wurde, nicht mehr beitragsfrei weiterversichert ist. Anmerkung: Wir werden in dieser Zeit hauptsächlich von Ersparnissen leben und keinerlei größere Einnahmen haben (auch nicht Hartz IV, lediglich Einnahmen aus Vermietung, jedoch netto unter 400€) Nun meine Fragen: Stimmt das wirklich? Denn in den Informationsschriften zur Elternzeit vom Bmfsfj lese ich was anderes heraus. Da heißt es beitragsfreie Krankenversicherung während der gesamten Elternzeit (auch ohne Bezug von Elterngeld). Wo ist dies gesetzlich geregelt? Wer kann entsprechend hierzu beraten? Im vorraus ganz herzlichen Dank für Ihre Auskunft.
Hallo, nach meinem Kenntnisstand müssten Sie beitragsfrei krankenversichert sein. Ich habe aber auch schon gehört, dass es dabei Probleme gibt. Deshalb rate ich immer, die Sache erst mit der Krankenversicherung abzuklären, bevor die verschobene Elternzeit in Anspruch genommen wird. Ich würde auch auf die Paragraphen meiner Vorrednerin verweisen. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Ich habe das hier bei der BKK gefunden: Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Normen: § 192 SGB V § 224 SGB V § 8 SGB V § 20 SGB XI Hier mal der Link: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159873,0 Vielleicht hilft das weiter?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin seit Mai 2006 zusammen mit meiner Tochter (geb. 2003) freiwillig gesetzlich krankenversichert. Mein Mann ist in der freien Heilsfürsorge, von daher können wir nicht über ihn familienversichert sein. Die Beiträge die ich zahle, richten sich nach dem Einkommen meines Mannes; 50 % werden davon zugrunde gelegt. Ich selbs ...
Hallo Eine Bekannte hatte einen Arbeitsvertrag der 2 Monate nach der Geburt auslief. Sie bezog nun Elterngeld und Unterhalt fürs Kind, Das Elterngeld endet und sie denkt mit Betreuungsunterhalt, Kindergeld und Unterhalt alleine zurecht zu kommen. Aber was ist mit der Krankenkasse ? Elternzeit hat doch nur der, der auch einen AG hat, oder ? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gesetzlich pflicht-krankenversichert und mein Mann ist privat krankenversichert. Wir bekommen bald ein Baby und bei einer Infoveranstaltung meines Arbeitgebers hieß es heute, dass ich nur solange ich Elterngeld beziehe, beitragsfrei gesetzl. versichert bleibe. Danach (also idR nach 12 Monaten) müsste ich Beiträge ...
Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich in meiner dritten Elternzeit und arbeite (mit Genehmigung meines AG) in einem Minijob. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und sie würde noch bis April 2016 dauern. Momentan bin ich beitragsfrei krankenversichert, da ich vor der ersten Elternzeit (die anderen erfolgten unmittelbar im Anschluss) pf ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin sv-pflichtig angestellt (TZ 16 Wochenstunden) und nebenberuflich selbstständig. Ich bin über die TZ GKV versichert. Nun erwarten wir im Mai unser erstes Kind und ich mache mir Gedanken über die Beitragsfreiheit der GKV. Die KK hat avisiert, dass die Beitragsfreiheit erhalten bleibt, wenn die Einkünfte aus selbstständ ...
Liebe Frau Bader, ich versuche schon länger in Erfahrung zu bringen, -ob ich während der Elternzeit beitragspflichtig bin wenn mein Mann und ich beide freiwillig Krankenversichert sind, oder ob ich monatlich ca. 180€ zahlen, muss. - Wenn man im Jahr weniger Einkommen als monatlich 435€ hat, dann wäre ich beitragsfrei, außer in der Zeit, die wi ...
Guten Tag, ich möchte mich bei Ihnen erkundigen, wie es sich mit der Beitragsfreiheit der Krankenversicherung in der Elternzeit verhält. Ich habe dazu einfach nirgends etwas gefunden. Ich bin noch 5 Monate Studentin und dann exmatrikuliert. Nebenher habe ich einen 450€ Job. Ich würde gerne Elternzeit nehmen (kein Elterngeld - das hat mein un ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt