Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist die Krankeversicherung bei der aufgeschobenen Elternzeit auch beitragsfrei?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ist die Krankeversicherung bei der aufgeschobenen Elternzeit auch beitragsfrei?

radieschen

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe 2008/2009 die ersten 14 Monate Elternzeit genommen und beantragt, dass ich 12 Monate der Elternzeit, die bis zum 8. Lebensjahr aufgeschoben werden können, zu einem späteren Zeitpunkt nehmen werde. In der Zwischenzeit habe ich noch eine weitere Elternzeit für ein weiteres Kind 12 Monate in Anspruch genommen. Seit 15 Monaten arbeite ich wieder Teilzeit. Der Arbeitsvertrag wurde entsprechend geändert, d.h. keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, sondern Umwandlung. Nun würde ich gerne das 2008 beantragte aufgeschobene Jahr Elternzeit nehmen. Mein Arbeitgeber ist einverstanden. Allerdings ist nun das Problem, dass ich die Hauptversicherte in der Krankenversicherung bin und mein Mann und die Kinder bei mir mitversichert sind. Die Krankenkasse sagt jedoch, dass man bei einer Inanspruchnahme der Elternzeit, die aufgeschoben wurde, nicht mehr beitragsfrei weiterversichert ist. Anmerkung: Wir werden in dieser Zeit hauptsächlich von Ersparnissen leben und keinerlei größere Einnahmen haben (auch nicht Hartz IV, lediglich Einnahmen aus Vermietung, jedoch netto unter 400€) Nun meine Fragen: Stimmt das wirklich? Denn in den Informationsschriften zur Elternzeit vom Bmfsfj lese ich was anderes heraus. Da heißt es beitragsfreie Krankenversicherung während der gesamten Elternzeit (auch ohne Bezug von Elterngeld). Wo ist dies gesetzlich geregelt? Wer kann entsprechend hierzu beraten? Im vorraus ganz herzlichen Dank für Ihre Auskunft.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach meinem Kenntnisstand müssten Sie beitragsfrei krankenversichert sein. Ich habe aber auch schon gehört, dass es dabei Probleme gibt. Deshalb rate ich immer, die Sache erst mit der Krankenversicherung abzuklären, bevor die verschobene Elternzeit in Anspruch genommen wird. Ich würde auch auf die Paragraphen meiner Vorrednerin verweisen. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

Beitrag melden

Ich habe das hier bei der BKK gefunden: Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Normen: § 192 SGB V § 224 SGB V § 8 SGB V § 20 SGB XI Hier mal der Link: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159873,0 Vielleicht hilft das weiter?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin seit Mai 2006 zusammen mit meiner Tochter (geb. 2003) freiwillig gesetzlich krankenversichert. Mein Mann ist in der freien Heilsfürsorge, von daher können wir nicht über ihn familienversichert sein. Die Beiträge die ich zahle, richten sich nach dem Einkommen meines Mannes; 50 % werden davon zugrunde gelegt. Ich selbs ...

Hallo Eine Bekannte hatte einen Arbeitsvertrag der 2 Monate nach der Geburt auslief. Sie bezog nun Elterngeld und Unterhalt fürs Kind, Das Elterngeld endet und sie denkt mit Betreuungsunterhalt, Kindergeld und Unterhalt alleine zurecht zu kommen. Aber was ist mit der Krankenkasse ? Elternzeit hat doch nur der, der auch einen AG hat, oder ? ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gesetzlich pflicht-krankenversichert und mein Mann ist privat krankenversichert. Wir bekommen bald ein Baby und bei einer Infoveranstaltung meines Arbeitgebers hieß es heute, dass ich nur solange ich Elterngeld beziehe, beitragsfrei gesetzl. versichert bleibe. Danach (also idR nach 12 Monaten) müsste ich Beiträge ...

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich in meiner dritten Elternzeit und arbeite (mit Genehmigung meines AG) in einem Minijob. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und sie würde noch bis April 2016 dauern. Momentan bin ich beitragsfrei krankenversichert, da ich vor der ersten Elternzeit (die anderen erfolgten unmittelbar im Anschluss) pf ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin sv-pflichtig angestellt (TZ 16 Wochenstunden) und nebenberuflich selbstständig. Ich bin über die TZ GKV versichert. Nun erwarten wir im Mai unser erstes Kind und ich mache mir Gedanken über die Beitragsfreiheit der GKV. Die KK hat avisiert, dass die Beitragsfreiheit erhalten bleibt, wenn die Einkünfte aus selbstständ ...

Liebe Frau Bader, ich versuche schon länger in Erfahrung zu bringen, -ob ich während der Elternzeit beitragspflichtig bin wenn mein Mann und ich beide freiwillig Krankenversichert sind, oder ob ich monatlich ca. 180€ zahlen, muss. - Wenn man im Jahr weniger Einkommen als monatlich 435€ hat, dann wäre ich beitragsfrei, außer in der Zeit, die wi ...

Guten Tag, ich möchte mich bei Ihnen erkundigen, wie es sich mit der Beitragsfreiheit der Krankenversicherung in der Elternzeit verhält. Ich habe dazu einfach nirgends etwas gefunden. Ich bin noch 5 Monate Studentin und dann exmatrikuliert. Nebenher habe ich einen 450€ Job. Ich würde gerne Elternzeit nehmen (kein Elterngeld - das hat mein un ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...