Nebengewerbliche Einnahmen während des Elterngeldbezugs

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nebengewerbliche Einnahmen während des Elterngeldbezugs

Guten Tag, ich bin in einem Angestelltenverhältnis tätig, betreibe aber ein Nebengewerbe. Über dieses Nebengewerbe erziele ich auf zwei Weisen Einkommen: a) durch die Durchführung von Online-Kursen für Universitäten und andere Institutionen, b) durch den Verkauf von bereits veröffentlichten Büchern. Die Bücher werden automatisch ohne mein Zutun vertrieben und es werden monatlich Tantiemen an mich ausgeschüttet. (Das könnte man zwar auch ohne Gewerbe als Freiberufler machen, in meinem Fall habe ich aber ein Gewerbe dafür angemeldet) Bei meinen Recherchen wurde schnell ersichtlich, dass ich damit als Selbstständiger behandelt werde und für die Höhe des Elterngelds das Kalenderjahr vor der Geburt als Grundlage herangezogen werden und nicht die 12 Monate vor Geburt. Mir ist auch klar, dass der Gewinn gemäß meiner Einnahmeüberschussrechnung als Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes zählt. Was mir leider nicht klar wird und was ich auch nirgends finden konnte ist, wie genau die Einnahmen während des Elterngeldbezugs behandelt werden. Ich werde in der Elternzeit keine Kurse (a) anbieten, aber die passiven Einnahmen aus den Buchverkäufen (b) laufen ja dennoch weiter, auch ohne mein Zutun. Zählt das dennoch als Erwerbsarbeit? Und kann ich diese Einnahmen durch Ausgaben wieder neutralisieren? Angenommen ich möchte von Mai bis Dezember Elterngeld beziehen - zählen dann alle Einnahmen aus diesem Zeitraum MINUS alle Ausgaben in diesem Zeitraum als Gewinn für den Zeitraum? Nehmen wir an, ich verzeichne in diesem Zeitraum (Mai-Dez) Einnahmen aus den passiven Verkäufen i.H.v. 1.000 Euro. Könnte ich dann im Dezember einfach Betriebsausgaben i.H.v. 1.000 Euro tätigen (zB Werbemaßnahmen für die Bücher), und hätte damit in diesem Zeitraum einen Gewinn von 0? Verstehe ich es außerdem richtig, dass Einnahmen vor dem 1.5. und nach dem 31.12. nicht mehr berücksichtigt werden? Ich könnte also sowohl im Zeitraum von Januar bis April beliebig viel über Kurse einnehmen; und ich könnte auch Kurse im November und Dezember durchführen, solange die Kunden ihre Rechnung erst im Januar begleichen? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe in diesem komplizierten Thema. Beste Grüße seven

von seven111 am 26.09.2023, 11:00



Antwort auf: Nebengewerbliche Einnahmen während des Elterngeldbezugs

Hallo, Sie haben Mischeinkünfte und es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr (wenn es keine Verschiebetatbestände gibt). Einkünfte währende der EZ werden voll angerechnet bis zum Grundbetrag von 300 €. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2023



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