Larisska
Hallo Frau Ra Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht für meiner 5 jährigen Tochter. Mit dem KV nicht verheiratet. Wir waren nur 4Monate zusammen. Es fanden bis jetzt zwei Treffen beim BU Träger statt. Einmal das große Gespräch, in dem ich seitens Psychologin als schlechte Mutter der ihre eigenen Bedürfnisse wichtiger als des Kindes sind, bezeichnet wurde. Im dem Whatupp gruppenchatt als nervig bezeichnet wurde nur weil ich die Urzeiten falsch verstanden habe und eine Stunde zu früh vor der Tür stand. Und heute bei der Angabe des Kindes auf einmal zwei fremde Frauen vor der Tür standen und mir böse Blicke zuwarfen. Die Frage ist ob ich aus diesen Gründen den Träger ablehnen könnte ohne mir dabei das Eigentor schießen könnte? Eine zweite Frage wäre ob ich in ein anderes Land mit meinem Kind ziehen könnte? LG Larissa
Hallo, 1. Wer hat den betreuten Umgang und den Träger festgelegt? Das Gericht? Wieso hat eine Psychologin SIe im Rahmen des Umgangs bewertet? Das ist doch gar nicht deren Aufgabe. 2. Ja, wenn Sie die alleinige elterl. Sorge haben. Liebe Grüße NB
Pamo
Wie kam es zu dieser Umgangsregelung? Hat ein Gericht das so angeordnet, gibt es ein Gerichtsurteil? Falls nicht: Mit alleinigen Sorgerecht kannst du jederzeit umziehen, natürlich auch ins Ausland. Danach gilt das Familienrecht des neuen Wohnortes. Falls ja: Es kommt drauf an. Möglicherweise hat die Psychologin recht, wer weiß? Jedenfalls ist es nie eine gute Idee, bei einer schwierigen Beziehung einen Chat als Kommunikationsmittel zu nutzen.
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