Jasmin Lara
Hallo Frau Bader, Ich brauche dringend einen Rat. Meine Tochter kam am 3.1.22 zur Welt und habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit bis 2025 beantragt. Elterngeld beziehe ich noch bis Oktober 2023. Mein Plan war bzw es wurde schon in die Wege geleitet, dass ich meine Elternzeit verkürze und ab Oktober 2023 wieder Teilzeit mit 20h/Woche in meinen Beruf zurückkehre. Mein Beschäftigungsverhältnis ist Unbefristet. Jetzt ist folgende Situation: Ich habe vor 1,5 Wochen erfahren, dass ich zum 2. Mal schwanger bin und heute in der 12. Ssw bin. Der errechnete ET ist am 7.2.24 und der Mutterschutz würde Ende Dezember eintreten. Wir haben erfahren dass die 3 Monate, die ich arbeiten gehen würde (Oktober bis Dezember) , auf das neue Elterngeld angerechnet werden. Daher ist es für uns quasi wichtig, das ich die paar Monate noch arbeiten gehen kann um das gleiche Elterngeld zu erhalten wie bei Kind 1. Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht in Kenntnis gesetzt über die neue Schwangerschaft. Kann der Arbeitgeber jetzt meine Wiederaufnahme meiner Arbeit ablehnen bzw verweigern? Danke für ihre Hilfe.
Hallo, 1. Es kommt darauf an, ob es schon einen Vertrag über die TZ gibt. 2. Als Bemessungszeitraum zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt, Monate mit MG und EG eines vorherigen Kindes bis zum 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Monate in der EZ zählen mit 0 € Liebe Grüße NB
KielSprotte
Eine Verkürzung der EZ kann der AG immer ablehnen, außer zu Beginn des neuen Mutterschutzes. Auf das gleiche EG wirst du so oder so nicht kommen, dafür sind die Kinder zu weit auseinander.
Dojii
Bei der Berechnung des neuen Elterngeldes können maximal die ersten 14 Lebensmonate ausgeklammert werden, Elterngeld oder Elternzeit ab dem 15. Lebensmonat kann nicht mehr ausgeklammert werden. Wenn du also seit April 2023 nicht nebenher gearbeitet hast, sind das alles Monate mit 0 EUR in der neuen Berechnung.
Jasmin Lara
Das mit dem elterngeld weiss ich alles, mir geht es darum ob der arbeitgeber meinen wiedereinstieg ablehnen kann. War vorher Vollzeit beschäftigt und würde jetzt gerne auf Teilzeit gehen, was laut meines Vorgesetzten kein Problen wäre. Aber da es nur 3 Monate wären, habe ich die Frage ob der Arbeitgeber nein sagen kann, da sich das z. B. nicht lohnen würde.
Neverland
Da du die EZ verkürzen willst- ja kann der AG. Ohne Angabe von Gründen. TZ innerhalb der EZ wäre schwere abzulehnen. Danach fragst du aber nicht. Dir sind die Folgen für das Mutterschaftsgeld bewusst? Wenn du die EZ verkürzt, um dann einen TZ-Vertrag ausserhalb der EZ abzuschließen.
Jasmin Lara
Welche Folgen für das Mutterschaftsgeld?
MamaausM2
Wenn du die Elternzeit beendest um einen Teilzeitvertrag abzuschließen, ist dein Vollzeit Vertrag weg. Dann gilt für das Mutterschaftsgeld dein Teilzeitgehalt. Besser du arbeitest Teilzeit IN Elternzeit. Das ist befristet nur auf die Elternzeit und der Vollzeitvertrag bleibt erhalten. Dann beendest du die Elternzeit auf einen Tag vor den neuen Mutterschutz und erhälst nach Vollzeit das Mutterschaftsgeld. Elterngeld... Es sind ja wieder die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ja ausgeklammert. Dann zählt der Monat Dezember auch nicht. Außer du verzichtest darauf dann zählt nur das Gehalt bis dahin
MamaausM2
Das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind gibt es so oder so nicht.... Alles ab 4/23 zählt mit 0€
Ani123
Finanziell ist es für sie gut wenn sie TZ in EZ die 20 Wochenstunden arbeiten. Die EZ beenden sie zum Tag vor dem Mutterschutz um Mutterschaftageld in VZ zu erhalten (das sind mind. 14 Wochen). Die übrige EZ können sie noch bis zum 8. Geburtstag des 1. Kindes nehmen. Von VZ auf TZ zu wechseln hat den Nachteil, dass der VZ-Vertrag dann weg ist. Gerade im Hinblick auf erneuter Schwangerschaft (in ihrem Fall bestehende Schwangerschaft) wäre es besser wenn sie TZ in EZ arbeiten. Vom Stundenumfang ist es gleich wie beim TZ-Vertrag, nur mit dem Vorteil, dass der VZ-Vertrag bestehen bleibt. Finanziell am besten wäre wenn sie VZ arbeiten würden. Haben Sie Basis-EG oder EGplus beim 1. Kind erhalten? Wenn Basis-EG können sie 12 Monate des Bezuges für das 1. Kind ausklammern. Bei EGplus sind es 14 Monate. Für sie wären 14 Monate Ausklammern zum Vorteil, weil wenige Wochen noch von vor der Geburt des 1. Kindes zur Berechnung des neuen EG hinzugezogen wird. Die 3 Monate von Oktober bis Dezember 2023 fließen sowieso mit ein. Lassen Sie sich bei der EG-Stelle beraten, welche Möglichkeiten in Bezug auf EG es für sie gibt. Zusätzlich erhalten sie bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG für das 2. Kind.
MamaausM2
Ani123 bei Geburt erstes Kind in 1/22 sind die Monate nach 3/23 Nullrunden. Sie müsste jetzt schon arbeiten.... Das gleiche Elterngeld gibt es nicht
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