Asyama
Liebe Frau Bader, einem unehelichen Kind wurde bei der Geburt der Nachname der Mutter vergeben. Der leibliche Vater des Kindes beharrt darauf, dass das Kind seinen Namen zu tragen hat oder zumindest einen Doppelnamen mit dem Namen der Mutter und des Vaters erhalten soll. Ist es für den Vater möglich beides oder eines von beiden rechtlich einzuklagen? Der Vater und die Mutter sind unverheiratet und haben auch nicht vor zu heiraten, da sie kein Paar sind. Vielen lieben Dank im Voraus und herzliche Grüße
Hallo, alles nein. Kinder bekommen keinen Doppelnamen und ein einmal festgelegter Name kann nur durch sogenannte Einbenennung geändert werden, also für den Fall, dass die Mutter heiratet. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein das ist nicht möglich Ein doppelname schon mal gar nicht das ist in Deutschland verboten mit einer Ausnahme wenn ein Elternteil aus einem Land kommt wo das erlaubt ist aber auch hier nachträglich nicht möglich ausser die Eltern heiraten aber das ist ja in deinem Fall ausgeschlossen
mamavonbaby
Nein, auch das ist nicht möglich. Und auf keinen Fall sollte sich die Frau durch die unhaltbaaren Beedrohung, das es sonst eingeklagt würde einschüchtern lassen....das wird gar nicht erst soweit kommen.
Pamo
Nein, er hat keine Chance.
Kaiserschmarrn
Wenn jetzt noch gemeinsame Sorge beurkundet wird (sofern noch nicht geschehen), hat man noch mal 3 Monate Zeit, den Nachnamen zu ändern. Geht dann natürlich nur, wenn beide einverstanden sind.
mamavonbaby
Ja aber selbst dann kann er das nicht einklagen, weil es nicht dem Kindeswohl entspricht nicht wie der Elternteil zu heißen bei dem man auch lebt. Selbst Pflegekinder können in die Pflegefamilie ohne Adoption einbenannt werden, weil das eher dem Kindeswohl diehnt.
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