Desi
Schönen guten Abend Frau Bader, Ich habe eine Frage: mein Bruder und seine Freundin haben ein gemeinsames Kind. Er hat jetzt das Sorgerecht, Vaterschaftserkennung und Namensänderung beantragt, aber seine Freundin ist nicht einverstanden dass sein Sohn der Name von meinem Bruder ab jetzt bekommt. Was passiert wenn der Mutter der Namensänderung nicht zustimmt? Sowie ich mich erkundigt habe, nach deutscher Gesetz kriegt das Kind automatisch der Familienname von dem Mutter wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Aber jetzt will mein Bruder dass sein Sohn sein Familienname trägt nach dem Vaterschaftserkennung und das Sorgerecht. Wie entscheidet das Gericht welche von beiden Familiennamen kriegt das Kind? MfG Desislava Trendafilova
Hallo, da hat er keine Chance. Die unverheiratete Mutter kann das wählen. Liebe Grüße NB
mamavonbaby
enn die Mutter nicht zustimmt, dann behält das Kind den Namen der Mutter. Grade wenn die Eltern nicht verheiratet ind, dann dient es nicht dem Kindeswohl, wenn das Kind einen anderen Nachnamen tägt als die Mutter trägt. Auch die Vaterschaftsanerkennung ändert daran nicht. Das Sorgerecht kann er sich einklagen. Je nach dem wie die Vorgeschichte ist, wird ihm das geteilte Sorgerecht zugsprochen. ich kenne aber auch Fälle, wo es vom Gericht abgelehnt wurde. Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und kein Sorgerecht hat, dann bekommt er das später automatisch, wenn er die Mutter des Kindes heiratet....wenn die Mutter nach der Heirat den Namen des Mannes annimt, dann bekäme das Kind auch automatisch den Namen des Vaters.
misses-cat
Dann behält das Kind den Namen der Mutter, kurz und knapp
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