Hallo, mein Lebensgefährte und ich haben uns getrennt.
Wir sind nicht verheiratet.
Dennoch wollten wir vor der Geburt, dass unser gemeinsames Kind den Nachnamen von ihm bekommt da wir davon überzeugt waren zu heiraten.
Unsere Tochter ist 4 Jahre alt
Jetzt meine Frage.. Da wir jetzt erstmal bei meinen Eltern unterkommen, dass aber keine Dauer Lösung ist, möchte ich aufjedenfall eine Wohnung für und 2 suchen.
Allerdings muss ja dann trotzdem 2 Namen auf der Klingel und auf dem Briefkasten. Halt mein nachname und von meiner Tochter der nachname für Post etc.
Kann man mit Einverständnis des Vaters (geteiltes Sorgerecht) den Namen von unserer Tochter ändern und ihr mein Nachnamen geben?
Liebe Grüße
von
Purpurina
am 04.09.2022, 13:45
Antwort auf:
Namensänderung
Hallo,
das ist nicht so einfach machbar. Außerdem sind zwei Namen auf der Klingel doch heutzutage normal.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2022
Antwort auf:
Namensänderung
Nein, hättet ihr euch vorher gedanken zu machen müssen
von
misses-cat
am 04.09.2022, 14:00
Antwort auf:
Namensänderung
Nein.
Wieviel offizielle Post bekommt denn eine Vierjährige heutzutage?
Ich denke, es ist zumutbar, eines Tages zwei Nachnamen auf dem Briefkasten stehen zu haben.
von
Pamo
am 04.09.2022, 16:43
Antwort auf:
Namensänderung
Nein, das geht nicht. Das hättest du vorher bedenken müssen. Im Falle einer Heirat hätte das Kind automatisch den Familiennamen bekommen...aber jetzt zurück ändern geht halt nicht.
Wenn dein Kind zb Juliana Müller Post bekommt dann wird die adressiert an...die Erziehungsberechtigte Sandra Weber...oder juliana Müller zu Händen Sandra Müller...DU must da halt jetzt drauf achten, das die Post vom Arzt, der Bank etc so adressiert wird. Oder halt 2 Namensschilder ranschreiben.
Und dich damit abfinden, das du nun auch noch obendrein oft mit dem Nachnamen deines Expartners angesprochen werden wirst.
von
mamavonbaby
am 04.09.2022, 18:52
Antwort auf:
Namensänderung
Eine Freundin hat mal erzählt, dass das wohl das Standesamt, das die Geburtsurkunde ausgestellt hat eigenständig entscheiden darf. Das Standesamt, das die Geburtsurkunde ihres Sohnes ausgestellt hat sagte ihr, mit Unterschrift des Vaters ließe sich der Nachname ändern, er wollte jedoch nicht zustimmen und daher hat das Kind seinen Nachnamen behalten. Ihre Freundin hat ihr Kind in der nächsten Stadt bekommen, anderes Standesamt, die sagten der Nachname wäre eine unwiderrufliche Entscheidung. Was da jetzt dran ist kann ich dir nicht sagen, wie gesagt, so habe ich es bei meiner Freundin mitbekommen. Aber vielleicht rufst du einfach mal bei eurem an und fragst nach, wie es da gehandhabt wird?
von
März2021
am 05.09.2022, 09:32