Frage: Namensänderung

Guten Tag Habe mich vom Vater meiner Tochter getrennt bzw er von mir. Mein Kind trägt seinen Nachnamen. Auf der Vaterschaftsanerkennung steht noch mein Name auf der Geburtsurkunde schon sein Nachname. Sie selber möchte wieder meinen Nachnamen annehmen. Was für Möglichkeiten habe ich da. Ich gehe davon aus daß er der Änderung nicht zustimmt. Beim Standesamt hatte ich schon nachgefragt und diese meinte es ist nicht mehr möglich. Hoffentlich wissen sie Rat. Mit freundlichen Grüßen Davina Richter

von flightattendent2003 am 27.08.2021, 11:05



Antwort auf: Namensänderung

Hallo, das geht gar nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn der Name Ehren anrüchig ist. Oder ganz wahnsinnig schwer nach deutschen Maßstäben auszusprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2021



Antwort auf: Namensänderung

Die Auskunft ist richtig. Du kannst den Namen nicht ändern lassen.

von Port am 27.08.2021, 11:22



Antwort auf: Namensänderung

Da gibt es keine Möglichkeit. Sie wird nun immer so heissen. Aus genau dem Grund habe ich das bei meinen Kindern nicht gemacht. Hätte das Kind erst deinen Namen gehabt und ihr hättet dann irgendwann geheiratet, dann würdet ihr nun alle denselben Namen haben. Aber so wird dein Kind nun immer so heissen.

von mamavonbaby am 27.08.2021, 15:35



Antwort auf: Namensänderung

Due Geburtsurkunde darfst du auch nicht mehr verwenden, diese ist durch die Änderung ungültig.

von Felica am 27.08.2021, 15:42



Antwort auf: Namensänderung

Warum darf sie die Geburkunde nicht mehr verwenden? Dort steht doch richtig der Name des KV drin?

von KielSprotte am 27.08.2021, 16:56



Antwort auf: Namensänderung

So wie ich es verstanden habe wurde der Nachname geändert. Vorher Ihrer, nach der Vaterschaftsfeststellung nun der vom Vater. Man wird auch darauf hingewiesen bei nachtglichen Änderungen, wie ZB vaterschaftsfeststellung, neuer Nachname, das die alte Urkunde dann ungültig ist. Das man sich etwa 2-3 Wochen nach der Änderung eine neue ausstellen lassen soll.

von Felica am 27.08.2021, 18:14



Antwort auf: Namensänderung

Also ich habe es so verstanden, dass der KV bei Geburt die Anerkennung unterschrieben hat (also das Kind im Krankenhaus noch mit dem Namen der Mutter geführt wurde) und dann die Geburtsurkunde schon mit dem Namen des KV ausgestellt worden ist. Und dann wäre doch alles korrekt und es gäbe keine ungültige Geburkunde.

von KielSprotte am 28.08.2021, 22:35



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