Guten Tag
Habe mich vom Vater meiner Tochter getrennt bzw er von mir. Mein Kind trägt seinen Nachnamen. Auf der Vaterschaftsanerkennung steht noch mein Name auf der Geburtsurkunde schon sein Nachname. Sie selber möchte wieder meinen Nachnamen annehmen.
Was für Möglichkeiten habe ich da. Ich gehe davon aus daß er der Änderung nicht zustimmt. Beim Standesamt hatte ich schon nachgefragt und diese meinte es ist nicht mehr möglich. Hoffentlich wissen sie Rat.
Mit freundlichen Grüßen Davina Richter
von
flightattendent2003
am 27.08.2021, 11:05
Antwort auf:
Namensänderung
Hallo,
das geht gar nicht. Eine Ausnahme gilt, wenn der Name Ehren anrüchig ist. Oder ganz wahnsinnig schwer nach deutschen Maßstäben auszusprechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2021
Antwort auf:
Namensänderung
Die Auskunft ist richtig. Du kannst den Namen nicht ändern lassen.
von
Port
am 27.08.2021, 11:22
Antwort auf:
Namensänderung
Da gibt es keine Möglichkeit. Sie wird nun immer so heissen.
Aus genau dem Grund habe ich das bei meinen Kindern nicht gemacht.
Hätte das Kind erst deinen Namen gehabt und ihr hättet dann irgendwann geheiratet, dann würdet ihr nun alle denselben Namen haben. Aber so wird dein Kind nun immer so heissen.
von
mamavonbaby
am 27.08.2021, 15:35
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Namensänderung
Due Geburtsurkunde darfst du auch nicht mehr verwenden, diese ist durch die Änderung ungültig.
von
Felica
am 27.08.2021, 15:42
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Namensänderung
Warum darf sie die Geburkunde nicht mehr verwenden? Dort steht doch richtig der Name des KV drin?
von
KielSprotte
am 27.08.2021, 16:56
Antwort auf:
Namensänderung
So wie ich es verstanden habe wurde der Nachname geändert. Vorher Ihrer, nach der Vaterschaftsfeststellung nun der vom Vater. Man wird auch darauf hingewiesen bei nachtglichen Änderungen, wie ZB vaterschaftsfeststellung, neuer Nachname, das die alte Urkunde dann ungültig ist. Das man sich etwa 2-3 Wochen nach der Änderung eine neue ausstellen lassen soll.
von
Felica
am 27.08.2021, 18:14
Antwort auf:
Namensänderung
Also ich habe es so verstanden, dass der KV bei Geburt die Anerkennung unterschrieben hat (also das Kind im Krankenhaus noch mit dem Namen der Mutter geführt wurde) und dann die Geburtsurkunde schon mit dem Namen des KV ausgestellt worden ist. Und dann wäre doch alles korrekt und es gäbe keine ungültige Geburkunde.
von
KielSprotte
am 28.08.2021, 22:35