Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur nachfolgenden rechtlichen Situation, auf die ich leider bisher keine Antwort gefunden habe. Ich bin Mama von unserer 16 Monate alten Tochter. Ich stille sie sowohl am Tag, als auch nachts und möchte auch eigentlich nichts gezwungenermaßen abstillen. Seit Herbst arbeite ich wieder in Teilzeit. Da ich im Schichtdienst arbeite, muss ich auch bald wieder Nachtdienste machen. Früh- und Spätschichten sind unproblematisch mit meiner Tochter. Vor dem Nachtdienst habe ich allerdings echt Respekt, da sie sehr oft nachts an die Brust möchte. Jetzt bin ich auf Paragraf 5 MuSchG gestoßen. Bezieht sich der Gesetzestext nur auf die Stillsituation bis das Kind 12 Monate alt ist oder auch darüber hinaus, bzw. bis zu welchem Kindesalter? Vielen lieben Dank!
von jule0908 am 17.12.2023, 13:20