Ich stille meinen 9 monate alten Sohn noch regelmäßig und habe daher um eine Freistellung von der Arbeit von zweimal dreißig Minuten pro Tag gebeten und eine Stillbescheinigung meiner Ärztin vorgelegt. Die Personalabteilung meines Arbeitgebers lehnt dies aber mit der Begründung, dass ich laut meinem Arbeitsvertrag Gleitzeit ohne eine Kernzeit als Arbeitsmodell habe. Ich könnte also jederzeit eine Pause machen, nachhause fahren (mein Fahrtweg beträgt über eine Stunde!) und danch zur Arbeit zurückkehren und weiterarbeiten. Daher würde mir keine Freistellung zustehen, da Arbeitszeit und Stillzeit nicht kollidieren. Die Freistellung wird mir nun nicht gestattet. Meine mögliche Arbeitszeit ist von 6 bis 21 Uhr, derzeit arbeite ich in Teilzeit mit 25 Stunden pro Woche bei insg. 4 Arbeitstagen pro Woche.
Während eines Tages 1,5 stunden nachhause zu meinem Sohn und wiederzurück zu fahren, um die Arbeit dann fortzusetzen und dafür überhaupt keinen Ausgleich zu schaffen, erscheint mir allerdings nicht zumutbar. Vorallem auch unter dem Gesichtspunkt, dass mein Arbeitgeber selbst vor Ort keinen geeigneten Raum zum Stillen zur Verfügung stellt.
Mein Arbeitgeber hat allerdings in Aussicht gestellt, dass ich, sollte ich ein Gerichtsurteil oder anderes entsprechendes Dokument, dass eine andere mögliche Auslegung des Mutterschutzrechts zu meinen Gunsten zulässt, den Fall noch einmal zu prüfen.
Daher wende ich mich nun an Sie mit folgenden Fragen:
Ist das Vorgehen meines Arbeitgebers rechtens?
Wenn nicht, können Sie mich dann mit einem Schriftstück, das die richtige Auslegung des Gesetzes beinhaltet, unterstützen?
von
littleLyn
am 01.05.2019, 21:39
Antwort auf:
Keine Freistellung für das Stillen bei Gleitzeit ohne Kernzeit ?
Hallo,
der Ag muss Sie freistellen, Gleitzeit hin - oder her. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt.
Er muss aber nur die 2 x 30 min (dann wohl zum abpumpen) gewähren, nicht den weiten Weg zusätzlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2019
Antwort auf:
Keine Freistellung für das Stillen bei Gleitzeit ohne Kernzeit ?
das problem für dich ist, dass der weg hin und zurück DEINE sache sind. nicht die des AG.
von
mellomania
am 01.05.2019, 22:31
Antwort auf:
Keine Freistellung für das Stillen bei Gleitzeit ohne Kernzeit ?
Hier mal ein Link zu einer Kommentierung des Mutterschutzgesetzes, die deine Rechtsauffassung stützt: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmannsmutschler-beegmuschg-muschg-7-freistellun-334-besondere-arbeitszeitformen_idesk_PI42323_HI9842650.html
Leider kein Urteil, also keine Ahnung, ob es deinen Arbeitgeber überzeugt... Ich finde aber auch das Argument entscheidend, dass man auch bei Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit üblicherweise die Arbeitsleistung „an einem Stück“ (abgesehen von den gesetzlichen Ruhepausen) erbringt und der Arbeitgeber von dir nicht verlangen kann, die Stillpausen quasi nachzuarbeiten.
von
Rotkehlchen
am 01.05.2019, 22:36
Antwort auf:
Keine Freistellung für das Stillen bei Gleitzeit ohne Kernzeit ?
Du kannst die Stillpausen verlangen, aber nicht dazu, dass du über eine Stunde nach Hause fährst zu deinem Kind. Dann wärst du ja bei nur einer Stillpause pro Tag insgesamt schon über 4 Std.unterwegs am Pendeln, die Anfahrt zur Arbeit am Morgen und die Rückfahrt am Nachmittag eingerechnet.
Die einzig sinnvollen Varianten sind, dass dir das Kind an die Arbeit gebracht wird, und du es dort stillst oder dass du Milch abpumpst.
Die Pause ist zweckgebunden: eine Arbeitsunterbrechung zum Zweck des Stillens. Und die kannst du schon verlangen, wenn du auch tatsächlich diese Pause so verwendest. Und auch nur dann.
Ans Arbeitszeitmodell ist diese Regelung nicht gebunden.
Mitglied inaktiv - 02.05.2019, 07:16
Antwort auf:
Keine Freistellung für das Stillen bei Gleitzeit ohne Kernzeit ?
"Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind"
Das würde ich so interpretieren, dass genau das, was dein Chef ja möchte, eben nicht geht. Im Grunde lässt er dich doch dann nacharbeiten. Und das ist nicht zulässig gemäß MuSchu.
Allerdings muss er dir eben nicht x Std. wegen der Heimfahrt als Stillpause einräumen. Da musst du dann schauen, dass dir dein Kind gebracht wird. Und da sehe ich das grundsätzliche Problem - unabhängig vom AGoder Gleitzeit: wer fährt dein Baby täglich diese Strecke zu deinem Arbeitsplatz? Ist für´s Kind ja auch nicht so der Renner.
Daher - ist nicht böse gemeint! - frage ich mich, wie du dir das überhaupt (unabhängig von Gleitzeit) vorgestellt hast.
von
cube
am 02.05.2019, 09:22
Antwort auf:
Keine Freistellung für das Stillen bei Gleitzeit ohne Kernzeit ?
Hallo,
Du darfst die Stillpause auch zum Abpumpen nutzen, die Milch kann dann Dein Baby in Deiner Abwesenheit gefüttert bekommen.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 02.05.2019, 23:51