Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit Beschäftigungsverbot und Gleitzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit Beschäftigungsverbot und Gleitzeit

Wunschbaby35

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Guten Tag Ich habe ab 01.08 bis zum Mutterschutz ein Teilzeit - Beschäftigungsverbot von 4 Stunden am Tag ! Reguläre Arbeitszeit ist 8 Stunden. Wir haben laut Arbeitsvertrag Gleizeit. Beginn ab 6.30 Uhr möglich. Es gab jetzt ein paar Umstrukturierungen. Im Wechsel werden die Arbeitnehmer von 8.30 bis 13 Uhr zum Telefondienst eingetragen ! Wenn ich aber jetzt ein Teilzeit -Beschäftigungsverbot habe und in meinem Arbeitsvertrag ist die Gleitzeit notiert-Kann mein Chef von mir verlangen , dass ich ab 8.30 anfange? Dann würde es doch der Gleitzeit nicht mehr entsprechen oder ? Vielen Dank


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