Maikäfer5
Hallo Frau Bader, Ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und stille (Kind ist 14 Monate). Wegen Personalmangels soll ich nun wieder 24h-Dienste machen. Meine Kollegen würden mir Stillpausen ermöglichen, obwohl das Kind schon älter als 12 Monate ist. Praktisch könnten wir 24h-Dienste und Stillen umsetzten. Ich bin auch mit den Diensten einverstanden. Allerdings sind wir uns im Team nicht einig, ob ich nachts und am Wochenende arbeiten darf. Gibt es diese Möglichkeit, wenn ich dem zustimme? Vielen Dank Maikäfer5
Hallo, § 5 MuSchG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 (=Genehemigung Behörde) erfüllt sind. Danach nicht. Da kann Ihr AG sich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln - ist nicht zulässig. Liebe Grüße NB
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Hallo, Meine Tochter ist 16 Monate alt und wird noch gestillt vor allem abends und nachts. Ich bin Klinik Ärztin und habe nachschichten. Werde ich befreit von nachtschichten solange ich Stille? Wird oder kann mir der Zugang zum operieren in diese Zeit auch gesperrt werden wenn ich dies in Anspruch nehme? Danke für Ihre Antwort
Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und versuche meine Situation kurz zu schildern: Ich arbeite seit Ende des Mutterschutzes 15 Stunden die Woche. Aktuell noch viel von zu Hause, allerdings hat mein Chef angekündigt, dass sich das demnächst ändern soll, da es für unseren Arbeitsbereich theoretisch kein Homeoffice gibt. Nun mache ich ...
Hallo Frau Bader, Ich beginne in 2 Monaten wieder in der Pflege zu arbeiten. Da ist mein Kind dann ca 14 Monate alt. Ich Stille noch zum Schlafen und Nachts. Habe ich besondere "rechte"? Wie ist da die reglung? LG
Guten Tag! Mein ex Freund und ich haben einen gemeinsamen Sohn 18 monate. Ich hab das alleinige Sorgerecht. Ich habe gerade ein Problem mein ex Freund und ich sind seit April 2022 auseinander. Grund war das mein ex mich moralisch runter gemacht hatte, und jedesmal bedroht den kleinen zu such zu holen ( das alleinige Sorgerecht auf sich zu machen.) ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Narkoseärztin an einer Klinik. Normalerweise arbeiten wir ja auch nachts als Bereitschaftsdienst und an Wochenenden. Muss ich wenn ich nach dem 1. Lebensjahr noch Stille diese Dienste leisten? Ich habe nur für die Stillzeit während der regulären Arbeitszeit eine Begrenzung auf das 1. Jahr gefunden. Wenn ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur nachfolgenden rechtlichen Situation, auf die ich leider bisher keine Antwort gefunden habe. Ich bin Mama von unserer 16 Monate alten Tochter. Ich stille sie sowohl am Tag, als auch nachts und möchte auch eigentlich nichts gezwungenermaßen abstillen. Seit Herbst arbeite ich wieder in Teilzeit. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Während den Stillzeit greift ja das Mutterschutzgesetz. Ich weiss, dass nach 12 Monaten kein Recht mehr auf bezahlte Stillpausen besteht. Aber wie ist es mit den restlichen Punkten des Mutterschutzgesetzes? Meine Tochter ist 15 Monate alt und wird noch gestillt. Laut Mutterschutzgesetz darf ich an Wochenenden u ...
Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...
Sehr geehrte Frau Bader, laut Gesetz muss mein Arbeitgeber mich in den ersten 12 Lebensmonaten des Neugeborenen täglich für 1 Stunde (oder 2x 30 min) zum Stillen freistellen. Nun habe ich leider einen Arbeitsweg von ca. 50 Minuten, sodass sich dies für mich nicht realisieren lässt. Elternzeit ist aus finanzieller Sicht auch keine Option. Zudem ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester. Ich werde kurz nach dem ersten Geburtstag wieder arbeiten und noch stillen. Untersagt das Mutterschutzgesetz die Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr über den ersten Geburtstag hinaus? Mit freundlichen Grüßen
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