Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillen Nacht-/ Wochenendarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillen Nacht-/ Wochenendarbeit

Maikäfer5

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Hallo Frau Bader, Ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und stille (Kind ist 14 Monate). Wegen Personalmangels soll ich nun wieder 24h-Dienste machen. Meine Kollegen würden mir Stillpausen ermöglichen, obwohl das Kind schon älter als 12 Monate ist. Praktisch könnten wir 24h-Dienste und Stillen umsetzten. Ich bin auch mit den Diensten einverstanden. Allerdings sind wir uns im Team nicht einig, ob ich nachts und am Wochenende arbeiten darf. Gibt es diese Möglichkeit, wenn ich dem zustimme? Vielen Dank Maikäfer5


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 5 MuSchG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 (=Genehemigung Behörde) erfüllt sind. Danach nicht. Da kann Ihr AG sich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln - ist nicht zulässig. Liebe Grüße NB


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