Frage: Stillen Nacht-/ Wochenendarbeit

Hallo Frau Bader, Ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und stille (Kind ist 14 Monate). Wegen Personalmangels soll ich nun wieder 24h-Dienste machen. Meine Kollegen würden mir Stillpausen ermöglichen, obwohl das Kind schon älter als 12 Monate ist. Praktisch könnten wir 24h-Dienste und Stillen umsetzten. Ich bin auch mit den Diensten einverstanden. Allerdings sind wir uns im Team nicht einig, ob ich nachts und am Wochenende arbeiten darf. Gibt es diese Möglichkeit, wenn ich dem zustimme? Vielen Dank Maikäfer5

von Maikäfer5 am 16.09.2021, 09:55



Antwort auf: Stillen Nacht-/ Wochenendarbeit

Hallo, § 5 MuSchG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Voraussetzungen des § 28 (=Genehemigung Behörde) erfüllt sind. Danach nicht. Da kann Ihr AG sich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln - ist nicht zulässig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2021



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