Lischenmueller87
Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und versuche meine Situation kurz zu schildern: Ich arbeite seit Ende des Mutterschutzes 15 Stunden die Woche. Aktuell noch viel von zu Hause, allerdings hat mein Chef angekündigt, dass sich das demnächst ändern soll, da es für unseren Arbeitsbereich theoretisch kein Homeoffice gibt. Nun mache ich mir viele Gedanken wie das alles klappen soll. Bei der Beantragung der Teilzeitarbeit in Elternzeit hatte ich nur 15 Stunden / Woche beantragt und nicht festgelegt, auf wie viele Tage sich die Stunden verteilen. Frage 1: Darf mein Chef das nun festlegen wie viele Tage und wie viele Stunden pro Tag ich arbeite oder habe ich da ein Mitspracherecht? Ich arbeite im Verselbstständigungsbereich der Jugendhilfe, was bedeutet, dass ich sowohl Außentermine habe und zusätzlich Büroarbeit anfällt. Außerdem ist meine Arbeitszeit nicht immer planbar, da Arbeiten oft spontan anfallen, wie ein verlorenes Portemonnaie oder dringende Anliegen von Lehrern, Eltern oder Amtsmitarbeitern. Ich habe also im Endeffekt keine geregelten Arbeitszeiten, was irgendwie Fluch und Segen zugleich ist. Frage 2: Wenn ich nun drei Stunden täglich arbeite und vor Ort sein muss (mind. 4 Stunden unterwegs), habe ich dann einen Anpruch auf Stillpause bzw Pause zum Abpumpen? Frage 3: Was ist, wenn ich kein Einzelbüro zum Pumpen habe? Frage 4: Wie soll das funktionieren, wenn wenn ich einen Außentermin habe? Seidem alle Kollegen und Kolleginnen im Haus geimpft sind, gehen sie alle etwas lockerer mit der Maske um. Ich bin auch doppelt geimpft, habe jedoch noch immer Angst mich in Innenräumen (trotz Test) im Rahmen von Teamsitzungen oder durch zu voll besetzte Büros anzustecken. (Ich trage immer eine Maske) Frage 5: Gibt es diesbezüglich schon irgendwelche Regelungen für Stillende Mütter? Ich danke Ihnen!!!! Schöne Feiertage für Sie!
Hallo, 1. Grds hat der AG ein Direktionsrecht, muss sich aber natürlich an logische Abläufe halten. 2. Kommt auf das Alter des Kindes an. Nur bis zum 1. Geb. 3. Toilette 4. Was, das Abpumpen? Das ist eine Frage der Organisation. Ein BV wegen Corona beim Stillen sehe ich nicht. 5. Nein Liebe Grüße NB
zweizwerge
Frage 3: Du kannst auf der Toilette pumpen. Hat eine Kollegin von mir gemacht. Es gab dort Platz und sie durfte die elekrische Pumpe dort stehen lassen, war aber vor ungebetenen Besuchern sicher. Hängt sicher von den Verhältnissen ab. Frage 4: wahrscheinlich ähnlich, bloß dass Du da keine große Pumpe mitnehmen wollen wirst. Oder Du fragst jeweils nach. Alles Gute dazu, Du schaffst das! Ich weiß nicht, wie es mit offiziellem Mitspracherecht aussieht, aber auf jeden Fall solltest Du Dir überlegen, was für Dich/Kind am besten ist, und auch für die Arbeit praktikabel. Meiner Meinung nach ist das nicht 5 Tage 3 Stunden, auch wenn das erstmal wegen der kurzen Abwesenheit und Stillen attraktiv scheinen mag. Aber praktisch schafft man auf Arbeit in so kurzen Tagen nicht unbedingt was weg (jedenfalls wäre das bei mir so) und außerdem hast Du viel mehr Fahraufwand. Vielleicht lässt sich ja auch - vorerst - ein Kompromiß zwischen Anwesenheit am Arbeitsplatz/Außenterminen und Home office finden. Dann musst du dem Chef begründen, warum er die von dir getroffene Auswahl auch will :-). Viel Erfolg!
Meyla
Einfsch da abpumpen wo es passt. Ich pumpe auch ab, arbeite im Krankenhaus. Da wird immer ein anderer Raum genommen, so wie ich es grade bequem finde und wie die Besetzung ist. WC, Büro, Teamsitzungsbereiche usw. Was hat das maskenverhalten deiner Kollegen mit deiner Situation zu tun? Versteh ich nicht. Du meldest doch bestimmt auch keine Geschäfte wegen der Unter-der-Nase Trägern.
drosera
Hi, Zu 3. Normalerweise muss ein AG (zumindest ab einer gewissen Größe) einen Ruheraum zur Verfügung stellen (z.B. auch für Schwangere). Den würde ich zum Pumpen nutzen.
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