mell92
Hallo Frau Bader, Ich beginne in 2 Monaten wieder in der Pflege zu arbeiten. Da ist mein Kind dann ca 14 Monate alt. Ich Stille noch zum Schlafen und Nachts. Habe ich besondere "rechte"? Wie ist da die reglung? LG
Hallo, Anspruch auf Stillpausen bestehen nur bis zum 1. Geburtstag. Etwas anders gilt, wenn Sie mit Gefahrenstoffen arbeiten. Dann kann es ein Beschäftigungsverbot geben. Liebe Grüße NB
Suomi
Gesetzliche Regelungen gelten für die ersten 12 Lebensmonate.
roza_soza
Ich dachte immer dass es nach dem ersten Geburtstag zwar keine Stillpausen mehr gibt, aber dass die Regelung, dass man nur zwischen 6-20 Uhr und nicht mehr als 90 Wochenstunden arbeiten darf noch gelten?
Tina_S_
Liebe mell92, Ich hoffe du liest meine Antwort noch. Frau Baders Antwort ist aufgrund ihrer Kürze leider unvollständig und damit auch falsch. Wenn du stillst gilt für dich weiter das Mutterschutzgesetz, welches zB Nachtarbeit (nach 22 Uhr, von 20-22 Uhr nur mit Einwilligung etc) verbietet. Tatsächlich hast du ab 1 Jahr keinen Anspruch mehr auf bezahlte Stillpausen, aber die anderen Schutzgesetze bleiben bestehen (und meines Wissens steht dir auch ein finanzieller Ausgleich für verpasste Dienstzuschläge zu). Du brauchst eine Stillbescheinigung des Gyn - diese schickst du der Personalabteilung zu, zusätzlich ist es natürlich gut den Dienstplanern rechtzeitig Bescheid zu geben. Weitere Infos und Details: https://www.still-lexikon.de/mutterschutzgesetz/ Liebe Grüße und alles Gute
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