Frage1234
Guten Tag, Wie sind für folgenden Fall die Regelungen: Eine Mutter ist unbefristet bei einer kommunalen Verwaltung in Teilzeit beschäftigt und hat zunächst nach Geburt nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Während des ersten Jahres erfolgt eine Verlängerung der Elternzeit auf zwei Jahre. Darf die Mutter während des zweiten Jahres bei einem anderen Arbeitgeber oder freiberuflich stundenweise arbeiten, sollte es aus finanziellen Gründen nötig werden? Wird die Zustimmung vom Arbeitgeber benötigt? Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Hallo, ja, wenn der alte AG zustimmt. Liebe Grüße NB
Dojii
Man darf grundsätzlich während einer Elternzeit bis zu 32h pro Woche arbeiten, ob beim alten oder einem neuen Arbeitgeber oder selbstständig ist, ist da egal. ABER: Ist es ein neuer Arbeitgeber oder möchte man sich neu selbstständig machen, braucht man dafür das OK das Arbeitgebers, bei dem man aktuell in Elternzeit ist. Man darf diese Arbeit nicht ohne Zustimmung beginnen.
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