Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebenberuflich selbstständig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nebenberuflich selbstständig

Schneehexe1991

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit Vollzeit angestellt und haben nebenbei eine Selbstständigkeit. Jetzt haben sich einige Fragen ergeben: Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsaftslohn - erhalte ich diesen weil ich angestellt bin? Oder könnte es hier Probleme mit meiner Selbstständigkeit geben? Bei der Berechnung des Elterngeldes gilt für mich ja ein anderer Zeitraum aufgrund von Mischeinküften - wie verhält es sich aber wenn ich nur Verluste gemacht habe bei der Selbstständigkeit. Wird dann der Verlust von meinem Einkommen abgezogen, so dass mein Elterngeld gegebenfalls geringer ausfällt? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das MG erhalten Sie nur aus der angestellten Tätigkeit (wenn Sie nicht einen abweichenden Vertrag mit der KK haben) 2. Wenn Sie auch selbstständig waren, aber Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit unter 35 Euro monatlich lagen, können Sie beantragen, dass diese Einkünfte nicht berücksichtigt werden sollen. Dann gilt für Sie der Bemessungszeitraum für Nicht-Selbstständige. Voraussetzung ist, dass Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowohl im Kalenderjahr der Geburt als auch im Kalenderjahr davor unter 35 Euro monatlich lagen. Dabei kommt es nicht auf den einzelnen Monat an, sondern auf den Durchschnitt im jeweiligen Kalenderjahr. Im Jahr vor der Geburt müssen die Einkünfte also insgesamt unter 420 Euro geblieben sein; im Jahr der Geburt werden nur die Monate vor dem Monat der Geburt berücksichtigt.   Liebe Grüße NB


KielSprotte

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EG richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen aus dem Jahr vor der Entbindung (lt. Steuerbescheid).


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