Hauptberuflich angestellt, nebenberuflich selbstständig, BV Mutterschutz...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hauptberuflich angestellt, nebenberuflich selbstständig, BV Mutterschutz...

Guten Morgen, ich bin hauptberuflich angestellt tätig und habe nun ein gutes Angebot für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erhalten in welcher ich ca. 700€ monatlich von zuhause aus dazu verdienen könnte (am Laptop vom Bett aus), aufgrund von plazenta praevia totalis möchte mein Frauenarzt mich gerne ins Beschäftigungsverbot schicken, mein Mutterschutz beginnt Mitte Mai, wenn ich das Angebot für die nebenberufliche Selbstständigkeit annehme kann ich diese dann trotz Beschäftigungsverbot von zuhause aus ausführen? Erhalte ich trotzdem Mutterschutzgeld da ich hauptberuflich angestellt bin? Oder wäre es ratsamer das Angebot auszuhandeln und erst zum Beginn der Elternzeit damit zu beginnen und dann Elterngeld+ zu beantragen und der Selbstständigkeit erst dann nachzukommen?

von Mami13u21 am 26.01.2024, 11:43



Antwort auf: Hauptberuflich angestellt, nebenberuflich selbstständig, BV Mutterschutz...

Hallo, ein Beschäftigungsverbot bezieht sich immer auf eine individuelle Tätigkeit. Gleichwohl ist die Zusatztätigkeit nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Im übrigen halte ich ein Beschäftigungsverbot für falsch, viele Frauenärzte kennen sich hier nicht aus. Es liegt ja nicht am Arbeitgeber, dass sie nicht arbeiten können, sondern an einem gesundheitlichen Problem. Dann muss Ihr Frauenarzt Sie krankschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2024



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