Lari12
Liebe Frau Bader, ich habe eine angestellte Tätigkeit. Bald bin ich im gesetzlichen Mutterschutz. Nebenberuflich habe ich noch eine selbstständige Tätigkeit. Darf ich meine selbstständige Tätigkeit im Mutterschutz nachgehen? Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich in diesem Falle auch 6 Wochen vor der Entbindung in meiner nicht-selbstständigen Tätigkeit weiterarbeiten muss, wenn ich weiterhin nebenberuflich selbstständig arbeiten möchte. Stimmt das? Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, für Ihre selbständige Tätigkeit gilt das MuSchG nicht. Es ist alleine Ihre Entscheidung, ob Sie arbeiten. Am Mutterschutz ändert das nichts. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das ist nicht richtig. Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für selbstständige Tätigkeiten. Das heißt, du darfst selbst entscheiden, ob du weiter selbstständig arbeitest oder nicht. Das hat keinen Einfluss auf deinen Mutterschutz aus angestellter Tätigkeit.
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