sfields
Sehr geehrte Frau Bader, Folgender Fall: - Mann ist nicht-selbstständig beschäftigt. - Frau ist in Elternzeit (die nicht-selbstständige Beschäftigung wird nicht ausgeführt), jedoch arbeitet sie nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit. - Kind ist krank, ärztl. Bescheinigung liegt vor. An einem Tag steht die Frau aufgrund ihrer nebenberuflich selbstständigen Beschäftigung nicht zur Betreuung zur Verfügung. Kann an diesem Tag der Mann kind-krank nehmen, obwohl die Frau in Elternzeit ist, jedoch nebenberuflich arbeitet?
Hallo, Ja, wenn dargelegt werden kann, dass sie gar nicht zur Verfügung steht ubd den Termin auch nicht verschieben kann Liebe Grüße NB
sfields
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Da jeder Termin im Prinzip verschiebbar ist, heißt das also dass in jedem Fall die Frau beim kranken Kind daheimbleiben muss und ihre nebenberufliche selbstständige Tätigkeit nicht ausüben darf (die zwar auch, aber nicht nur aus Terminen besteht)? Gilt also weiter gefasst bei einem Ehepaar (Frau: selbstständig (hauptberufl), Mann: nicht-selbstständig), dass der Mann nicht kindkrank nehmen darf, da die Frau ja sämtliche Termine verschieben kann und offensichtlich kein Recht auf außerterminliche Arbeit hat?
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