Sehr geehrte Frau Bader,
Folgender Fall:
- Mann ist nicht-selbstständig beschäftigt.
- Frau ist in Elternzeit (die nicht-selbstständige Beschäftigung wird nicht ausgeführt), jedoch arbeitet sie nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit.
- Kind ist krank, ärztl. Bescheinigung liegt vor.
An einem Tag steht die Frau aufgrund ihrer nebenberuflich selbstständigen Beschäftigung nicht zur Betreuung zur Verfügung. Kann an diesem Tag der Mann kind-krank nehmen, obwohl die Frau in Elternzeit ist, jedoch nebenberuflich arbeitet?
von
sfields
am 18.03.2024, 13:39
Antwort auf:
Mann kindkrank, wenn Frau in EZ aber nebenberuflich tätig?
Hallo,
Ja, wenn dargelegt werden kann, dass sie gar nicht zur Verfügung steht ubd den Termin auch nicht verschieben kann
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2024
Antwort auf:
Mann kindkrank, wenn Frau in EZ aber nebenberuflich tätig?
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort.
Da jeder Termin im Prinzip verschiebbar ist, heißt das also dass in jedem Fall die Frau beim kranken Kind daheimbleiben muss und ihre nebenberufliche selbstständige Tätigkeit nicht ausüben darf (die zwar auch, aber nicht nur aus Terminen besteht)?
Gilt also weiter gefasst bei einem Ehepaar (Frau: selbstständig (hauptberufl), Mann: nicht-selbstständig), dass der Mann nicht kindkrank nehmen darf, da die Frau ja sämtliche Termine verschieben kann und offensichtlich kein Recht auf außerterminliche Arbeit hat?
von
sfields
am 05.04.2024, 18:42